Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung : eine Studie zur Konkurrenzfrage vor dem Hintergrund der internationalen Vereinheitlichung des Vertragsrechts
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Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung : eine Studie zur Konkurrenzfrage vor dem Hintergrund der internationalen Vereinheitlichung des Vertragsrechts
(Jus privatum : Beiträge zum Privatrecht, Bd. 58)
Mohr Siebeck, c2001
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Irrtumsanfechtung
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Note
Originally presented as the author's thesis (post doctoral)--Universität Regensburg, 1999
Includes bibliographical references (p. [359]-374) and index
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Description
Peter Huber durchdenkt ein altbekanntes, aber bisher nicht befriedigend gelöstes Problem des bürgerlichen Rechts vor dem Hintergrund moderner Reform- und Vereinheitlichungsbestrebungen neu: die Frage, ob der Käufer einer mangelhaften Sache neben den Gewährleistungsansprüchen auch auf die Irrtumsanfechtung zurückgreifen darf. Im deutschen Recht nimmt man bisher ganz überwiegend an, daß dem Käufer nur die Sachmängelansprüche zur Verfügung stehen. In ausländischen Rechtsordnungen wird diese Frage dagegen anders behandelt. Bemerkenswert ist, daß weder im deutschen noch im ausländischen Recht Einigkeit über die theoretischen Grundlagen der Ausschlußwirkung erzielt wurde. Aktualität gewinnt die Frage dadurch, daß das Vertragsrecht sowohl international als auch national vor einem Wandel steht. Auf internationaler Ebene gibt es verschiedene Ansätze zur Vereinheitlichung des Vertragsrechts, z. B. im UN-Kaufrecht, in den UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts, in den Principles of European Contract Law und in der EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf. In Deutschland ist die Diskussion über die große Schuldrechtsreform in vollem Gang. Peter Huber arbeitet die Grundlagen des Konkurrenzverhältnisses beider Rechtsinstitute heraus und wendet sie anschließend auf die deutsche lex lata und die neuen Regelwerke, einschließlich des Kommissionsentwurfs zur Schuldrechtsreform, an. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das entscheidende Kriterium zur Beantwortung der Konkurrenzfrage den neuen Regelwerken entnommen werden kann.
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