Vorrang der Verfassung und Eigenständigkeit des Privatrechts : eine verfassungsrechtliche Untersuchung zur Privatrechtswirkung des Grundgesetzes
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Vorrang der Verfassung und Eigenständigkeit des Privatrechts : eine verfassungsrechtliche Untersuchung zur Privatrechtswirkung des Grundgesetzes
(Jus publicum : Beiträge zum Öffentlichen Recht, Bd. 74)
Mohr Siebeck, c2001
1. Aufl
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Verfassung und Privatrecht
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Note
Originally presented as the author's thesis (Habilitation)--Universität Trier, 2000/2001
Includes bibliographical references (p. [559]-610) and index
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Description
Spektakuläre Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, allen voran der Bürgschaftsbeschluß, haben in den neunziger Jahren die Diskussion über das Verhältnis von Verfassung und Privatrecht wiederbelebt. Unter der Überschrift 'Drittwirkung' gehörte die Auseinandersetzung darüber, ob sich die Grundrechte auf das Verhältnis zwischen Privaten auswirken, zu den Grundproblemen der Rechtswissenschaft seit 1949. Ausgehend von diesem zeitgeschichtlichen Befund erörtert Matthias Ruffert die Problematik zunächst im Lichte der Grundvorstellungen zur Wechselwirkung zwischen Verfassung und einfachgesetzlichem Recht sowie der fundamentalen Bedeutung der Privatautonomie. Dem Geltungsvorrang der Verfassung wird ein Erkenntnisvorrang des Privatrechts zur Seite gestellt. Anschließend zeigt Matthias Ruffert Möglichkeiten auf, wie die neueren Erkenntnisse der Grundrechtsdogmatik zur Lösung dieser Problematik herangezogen werden können. An die Stelle der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Konzeption einer 'Ausstrahlung' des Grundgesetzes auf das Privatrecht soll die präzisierende Auffächerung der einzelnen Grundrechtsfunktionen treten. Im Privatrecht werden Abwehr- und Schutzfunktion jeweils auf die ihnen eigene Weise wirksam. Sozialstaatliche Gewährleistungen entfalten sich nur punktuell; organisations- und verfahrensrechtliche Garantien sind zu vernachlässigen. Dieser Ansatz wird auf einzelne Grundrechte und privatrechtliche Fragestellungen bezogen. Den Schwerpunkt bildet eine grundrechtsdogmatische Analyse der Privatautonomie, gefolgt von Einzeluntersuchungen zum Eigentum, zu Ehe und Familie, zu Arbeit und Beruf, zur verfassungsrechtlichen Personalität sowie zur Kommunikation. In diesem Kontext wird die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung einer kritischen Würdigung unterzogen.
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