Welcher die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst in sich begreift
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Welcher die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst in sich begreift
(Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconomischen und Cameral-Wissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfodert werden ..., Tom. 1)
Verlags Bernhard Christoph Breitkopf, 1758
2. stark vermehrte Aufl
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稀覯本〓1800年以前出版につき記述対象資料毎に書誌作成