Der Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813 mit dem Code pénal von 1810 im Original und in deutscher Übersetzung
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Der Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813 mit dem Code pénal von 1810 im Original und in deutscher Übersetzung
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 236)
Peter Lang, c2001
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Note
Includes text of Code pénal 1810
Description and Table of Contents
Description
Das Koenigreich Westphalen (1807-1813) uner Jerome Napoleon und dem aus Frankreich stammenden bedeutenden Juristen Joseph Jerome Simeon als Innen- und Justizminister verfugte uber groessere Freiraume bei der UEbernahme der franzoesischen Gesetzgebung als die unmittelbar von Frankreich abhangigen Staaten wie das Grossherzogtum Berg. Diese Eigenstandigkeit zeigt sich vor allem in der UEbernahme des Code penal von 1810, den die Kasseler Juristen an die deutsche Gesetzgebungstechnik und die Gegebenheiten Westphalens anpassten. Mit dem Druck des Code penal war Ende 1813 begonnen worden. Er konnte jedoch wegen des Zusammenbruchs Westphalens nicht mehr in Kraft treten. In der Edition wird der Code penal fur Westphalen erstmals zuganglich gemacht zusammen mit dem Code penal von 1810 und dessen deutscher UEbersetzung.
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