Die Eigenverantwortung des Betreibers für Umweltbelange nach §52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz

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Die Eigenverantwortung des Betreibers für Umweltbelange nach §52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz

Edith Wellmann

(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft = Droit = Law ; Bd. 3167)

P. Lang, c2001

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注記

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, 2001

Bibliography: p. 141-153

内容説明・目次

内容説明

Nach 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz muss ein Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Geschaftsleitung eine Person benennen, welche die Betreiberpflichten nach diesem Gesetz wahrnimmt. Ausserdem ist danach mitzuteilen, auf welche Weise eine umweltschutzsichernde Betriebsorganisation gewahrleistet ist. Die Autorin geht der Frage nach, welche Auswirkungen 52 a BImSchG auf das Verhalten der Normadressaten hat unter Einbeziehung oeffentlich-rechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Aspekte. Schwerpunktmassig werden Deregulierungsmoeglichkeiten aufgrund des OEko-Audits behandelt. Die Untersuchung schliesst mit Erwagungen de lege ferenda ab.

「Nielsen BookData」 より

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