Immaterielle Anlagewerte in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung
著者
書誌事項
Immaterielle Anlagewerte in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung
(Neue betriebswirtschaftliche Forschung, 26)
Gabler, c1983
大学図書館所蔵 全2件
  青森
  岩手
  宮城
  秋田
  山形
  福島
  茨城
  栃木
  群馬
  埼玉
  千葉
  東京
  神奈川
  新潟
  富山
  石川
  福井
  山梨
  長野
  岐阜
  静岡
  愛知
  三重
  滋賀
  京都
  大阪
  兵庫
  奈良
  和歌山
  鳥取
  島根
  岡山
  広島
  山口
  徳島
  香川
  愛媛
  高知
  福岡
  佐賀
  長崎
  熊本
  大分
  宮崎
  鹿児島
  沖縄
  韓国
  中国
  タイ
  イギリス
  ドイツ
  スイス
  フランス
  ベルギー
  オランダ
  スウェーデン
  ノルウェー
  アメリカ
注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral--Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, 1982) under the title: Die Bedeutung der Objektivierungsrestriktion in der Aktivierungsrechtsprechung von Reichs- und Bundesfinanzhof
Bibliography: p. [262]-281
Includes index
内容説明・目次
目次
Problemstellung.- 1. Kapitel: Die Normierung des Aktivierungsumfangs in der hoechstrichterlichen Judikatur zum Preuss. Einkommensteuergesetz von 1891.- A. Bilanzielle Gewinnermittlung und einzubeziehendes Vermoegen.- I. Die Berucksichtigung des Privatvermoegens bei der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung.- II. Erklarungsansatze fur die Beschrankung auf das Betriebsvermoegen bei der Bilanzierung unter steuerlicher Zielsetzung.- 1. Der Wortlaut des 14 des Preuss. Einkommensteuergesetzes von 1891.- 2. Der Objektivierungsaspekt.- III. Die gesetzliche Festschreibung der Rechtsprechung zum steuerlichen Vermoegensumfang im Einkommensteuergesetz von 1925.- B. Das Bilanzvermoegen und seine einzelnen Bestandteile.- I. Der steuerliche Vermoegensbegriff in der engen burgerlich-rechtlichen Betrachtungsweise.- II. Der UEbergang zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise und ihre Problematik.- 1. Der entgeltliche Erwerb als Kriterium der Nachweisobjektivierung bei rein wirtschaftlichen Gutern.- 2. Die Auspragung des Objektivierungsmerkmals "entgeltlicher Erwerb" in Literatur und Rechtsprechung.- 2. Kapitel: Die Bedeutung der Objektivierung bei der Ermittlung des Bilanzvermoegens in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs.- A. Das Wirtschaftsgut als zentrales Aktivierungskriterium der Steuerbilanz.- I. Die theoretischen Grundlagen des Wirtschaftsgutbegriffs.- 1. Die Abkehr vom handelsrechtlichen Begriff "Gegenstand" als Folge der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht.- 2. Die einzelnen Entwicklungsstufen bis zur Konkretisierung der Wirtschaftsgutkonzeption im Urteil vom 27. 3. 1928.- a) Die Dominanz des jeweiligen Gesetzeszwecks bei der Auslegung gleicher Rechtsbegriffe.- b) Die neue Interpretation des Begriffs "Gegenstand" unter der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des Einkommensteuerrechts.- c) Die Teilwertidee als Bestimmungsfaktor der steuerlichen Aktivierungslehre und ihre Operationalisierungsproblematik.- II. Die Definition des Wirtschaftsguts im Urteil vom 27. 3. 1928 und das enthaltene Objektivierungsmass.- 1. Sachverhalt und Entscheidung des I. Senats.- 2. Die einzelnen Massnahmen zur Beschrankung des kaufmannischen Ermessens.- a) Das Festschreiben der steuerrechtlich weitergehenden Aktivierungspflicht.- b) Die Verknupfung der steuerrechtlichen Aktivierungspflicht mit dem Begriff "Wirtschaftsgut".- 3. Beurteilung der ermessensbeschrankenden Massnahmen unter Objektivierungsaspekten.- B. Die inhaltliche Konkretisierung des Wirtschaftsgutbegriffs durch die Judikatur.- I. Die Weiterentwicklung der allgemeinen Wirtschaftsgutdefinition im Urteil vom 21. 10. 1931.- 1. Die Irrelevanz der handelsrechtlichen Bilanzierungsweise fur die steuerliche Aktivierung.- 2. Die Greifbarkeit als (zusatzliches) Abgrenzungskriterium zum allgemeinen Goodwill.- 3. Die Unausgewogenheit bei der Abgrenzung des Wirtschaftsguts zum allgemeinen Goodwill und zum Handelsrecht.- II. Die Konkretisierung der einzelnen Wirtschaftsgutdeterminanten.- 1. Das Kriterium der entstandenen Aufwendungen.- a) Die Interpretation des Aufwandsbegriffs in der fruhen Rechtsprechung des RFH.- aa) Die weite Definition der entstandenen Aufwendungen im Sinne von Ausgaben.- bb) Der Unterschied des steuerlichen Aufwandsbegriffs zum betriebswirtschaftlichen.- b) Die Bezugnahme auf den entgeltlichen Erwerb in den Urteilen nach 1930 und seine Konsequenzen.- aa) Die These von der materiellen Identitat der Begriffe entgeltlicher Erwerb - entstandene Aufwendungen.- bb) Die "wirkliche" Bedeutung des entgeltlichen Erwerbs: eine Form der Aufwandsentstehung.- 2. Das Wert-Nutzenkriterium.- a) Die Ablehnung der externen Wertsteigerung als Bestimmungsfaktor der Aktivierung.- b) Der Wert-(Vermoegens-)Begriff und seine Konkretisierung.- aa) Die Interpretation der Aktiva als betriebsindividuelle Werte.- bb) Der zukunftige betriebliche Nutzen als Wertindikator.- cc) Die getatigten Aufwendungen (Ausgaben) als Ausdruck einer objektivierten Nutzenvorstellung.- ?) Die Ausgabe als objektiviertes Nutzenmerkmal im Zugangszeitpunkt.- ?) Die Massgeblichkeit des Zugangswertes fur die Wertfeststellung am Bilanzstichtag.- ?) Die Unzulanglichkeit des Aufwandskriteriums bei der Aktivenkonkretisierung.- ?) Die Objektivierungsnische des Aufwandskriteriums: im Rahmen der Bewertung im engeren Sinne als Wertobergrenze.- c) Die faktische Ausgabenaktivierung und der Vermoegenscharakter der Steuerbilanz.- aa) Die Wert-Nutzenkonkretisierung des RFH und die dynamische Bilanzlehre Schmalenbachs.- bb) Die Bezugnahme auf den potentiellen Erwerber im Rahmen der Teilwertabschreibung - Indiz einer vermoegensorientierten Aktivierung?.- 3. Das Kriterium der selbstandigen Bewertbarkeit.- a) Die Selbstandigkeit der entstandenen Guter - Grundlage der Bewertbarkeit?.- b) Die einzelnen Voraussetzungen des Kriteriums der selbstandigen Bewertbarkeit.- aa) Der Anfall von zurechenbaren Aufwendungen im Zeitpunkt des Zugangs.- bb) Die "Greifbarkeit" im Rahmen des Gesamtbetriebs bei fiktiver Verausserung am Bilanzstichtag.- cc) Der Verweis auf die Verkehrsauffassung.- c) Die Beurteilung der selbstandigen Bewertbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Objektivierung, am Beispiel der Geschaftswertbilanzierung.- C. Das im Wirtschaftsgutbegriff enthaltene Objektivierungsmass: Die Sicherstellung einer ermessensfreien Wertzurechnung im Zugangszeitpunkt.- 3. Kapitel: Objektivierungsgebot und Kreis der zu aktivierenden Guter in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.- A. Die Eigenstandigkeit der steuerlichen Aktivierungslehre in den Entscheidungen vor der Aktienrechtsreform 1965.- I. Das Wirtschaftsgut als dominantes steuerliches Aktivierungskriterium.- 1. Die Fortfuhrung der weiten Wirtschaftsgutdefinition des Reichsfinanzhofs.- 2. Die Konkretisierung der einzelnen Wirtschaftsgutdeterminanten in der Rechtsprechung.- a) Das Aufwand-Nutzenkriterium.- b) Das Kriterium der selbstandigen Bewertbarkeit.- II. Die Durchbrechung der Pradominanz des Wirtschaftsguts bei der Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten.- 1. Die Grundsatze des Einkommensteuerrechts und der dynamischen Bilanzauffassung als Bestimmungsfaktor der Periodenabgrenzung.- 2. Die Prinzipien der Vorsicht und der Vereinfachung als "Grenzpfahle" der Periodenabgrenzung.- III. Das in der alteren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Ausdruck kommende Objektivierungsmass.- B. Die Ruckbesinnung auf den "abgeleiteten" Charakter der Steuerbilanz in der Rechtsprechung nach 1965.- I. Der Einfluss der Aktienrechtsreform von 1965 auf den Aktivierungsumfang in der Steuerbilanz.- II. Das Einkommensteueranderungsgesetz von 1969 und seine Konsequenzen fur die Aktivierung.- 1. Die Intentionen des Gesetzgebers.- 2. Die Rechnungsabgrenzung "neuer Art".- 3. Die Konkretisierung der Ansatzvoraussetzungen fur immaterielle Werte in der jungeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.- a) Das Erfordernis des entgeltlichen Erwerbs.- b) Die Auslegung des Begriffs Wirtschaftsgut.- aa) Die Umschreibung des Aktivierungsgegenstandes als vermoegenswerter Vorteil.- bb) Der implizite Bestimmungsfaktor des Wirtschaftsgutcharakters vermoegenswerter Vorteile: Das Recht bzw. die rechtsahnliche Position.- III. Die Auspragung des Objektivierungsgebots in der jungeren Rechtsprechung und das Prinzip der Massgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung.- 1. Die Bedeutung der rechtlichen Betrachtungsweise bei der Aktivierung von Rechnungsabgrenzungsposten.- 2. Das in der Rechtsprechung zu den immateriellen Gutern enthaltene Objektivierungsmass.- a) Das Wirtschaftsgut als allgemeines Ansatzkriterium.- b) Der entgeltliche Erwerb als besonderes Objektivierungskriterium bei immateriellen Gutern.- 3. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die handelsrechtlichen Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung.- Thesenfoermige Zusammenfassung.- Urteilsregister.
「Nielsen BookData」 より