Die Strafproceß-Ordnung vom 23. Mai 1873, Nr. 119 R.G.B., sammt der zugsvorschrift, den Geschäftsordnungen für die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften und allen ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen, unter Anführung einschlägiger Entscheidungen und Beschlüsse des Obersten Gerichts- als Cassationshofes
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Die Strafproceß-Ordnung vom 23. Mai 1873, Nr. 119 R.G.B., sammt der zugsvorschrift, den Geschäftsordnungen für die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften und allen ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen, unter Anführung einschlägiger Entscheidungen und Beschlüsse des Obersten Gerichts- als Cassationshofes
(Taschenausgabe der österreichischen Gesetze, 5. Bd.)
Manz, 1898
9. Aufl
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