Die Strafrechtswissenschaft der DDR : Klassenkampftheorie und Verbrechenslehre
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Die Strafrechtswissenschaft der DDR : Klassenkampftheorie und Verbrechenslehre
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 257)
P. Lang, c2002
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2001
Bibliography: p. 177-196
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In den 50er Jahren entwickelte die Strafrechtswissenschaft der DDR nach sowjetischem Vorbild die sogenannte Klassenkampftheorie, die eine Antwort auf die Frage nach dem Wesen und den Ursachen der Kriminalitat in der DDR geben sollte. Diese Theorie bildete auch die Grundlage der neuen Verbrechenslehre. Dies hinderte die Partei der SED jedoch nicht, die Strafrechtswissenschaft im Jahre 1962 zur Aufgabe der Klassenkampftheorie zu verpflichten. Durch die Art und Weise, wie sie sich dem Druck der Partei beugen musste, wurde sie gedemutigt und erreichte ihren wissenschaftlichen Tiefpunkt. Die Strafrechtswissenschaft musste sich fur die Klassenkampftheorie entschuldigen, die noch kurz zuvor von der SED selbst vertreten worden war.
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