Universalsukzession und Vonselbsterwerb : die rechtstechnischen Grundlagen des deutschen Erbrechts
Author(s)
Bibliographic Information
Universalsukzession und Vonselbsterwerb : die rechtstechnischen Grundlagen des deutschen Erbrechts
(Jus privatum : Beiträge zum Privatrecht, Bd. 68)
Mohr Siebeck, c2002
Available at 13 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Includes index
Description and Table of Contents
Description
Das Erbrecht wird in den nachsten Jahren immer wichtiger. Denn jetzt wird das in der Nachkriegszeit aufgebaute Vermoegen an die nachste Generation weitergegeben. Karlheinz Muscheler beschaftigt sich mit den beiden rechtstechnischen Prinzipien des deutschen Erbrechts: der Universalsukzession und dem Vonselbsterwerb. Sein Ziel ist es, moeglichst genau die Wirkungsweise beider Prinzipien und derjenigen Rechtsregeln zu beschreiben, die als Ausnahmen von ihnen anerkannt sind. Insofern steht die Dogmatik des geltenden Rechts im Vordergrund. Doch um beide Prinzipien adaquat verstehen zu koennen, mussen sie auch rechtshistorisch, rechtsvergleichend und vor allen Dingen rechtspolitisch betrachtet werden. Beim Prinzip des Vonselbsterwerbs ist dem Verfasser die Einbeziehung erbrechtlicher Problemkreise wichtig, die man gemeinhin nicht mit Vonselbsterwerb und dessen Beseitigung (Ausschlagung) in Verbindung bringt (Auflage, Pflichtteil, Testamentvollstreckung). Das Steuerrecht wird, wo es zur Strukturerhellung beitragt, stets berucksichtigt. Hauptziel des Buches ist es, die technischen Fundamente unseres Erbrechts auf den Prufstand zu stellen und zu klaren, ob sie als solche noch zu legitimieren sind und ob es fur die von Universalsukzession und Vonselbsterwerb gemachten Ausnahmen hinreichende Sachgrunde gibt. Fur die Dogmatik des geltenden Rechts besteht das Ziel darin, die einzelnen Sachprobleme, die oft nur isoliert diskutiert werden, wieder mit den Systemprinzipien und uber diese miteinander in Beziehung zu bringen.
by "Nielsen BookData"