Der Begriff der wesentlich engeren Verbindung im internationalen Sachenrecht
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Der Begriff der wesentlich engeren Verbindung im internationalen Sachenrecht
(Studien zum vergleichenden und internationalen Recht = Comparative and international law studies, Bd. 70)
P. Lang, c2002
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität zu Köln, 2001
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Description
Das deutsche Internationale Sachenrecht wurde erstmals im Jahre 1999 kodifiziert. Im wesentlichen sollte die Kodifikation das geltende gewohnheits- und richterrechtliche Internationale Sachenrecht in das EGBGB ubernehmen. Es ist in den Anknupfungspunkten durch die Grundsatze von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gepragt und folgt insoweit dem deutschen materiellen Sachenrecht. Lediglich die Ausweichklausel in Art. 46 EGBGB fuhrt mit ihrer Anknupfung an den offenen Begriff der wesentlich engeren Verbindung zu einer Rechtsunsicherheit. Der Rechtsanwender steht oft vor der Frage, ob er eine Regelkollisionsnorm oder die Ausweichklausel anwenden soll. Der Autor unternimmt es, den Begriff der wesentlich engeren Verbindung zu konkretisieren und abschliessende Fallgruppen zu bilden. Auf diese Weise wird das Eingreifen des Art. 46 EGBGB vorhersehbar und die Rechtsunsicherheit gebannt.
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