Analyse der Entstehungsbedingungen der reichsgerichtlichen Aufwertungsrechtsprechung : Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der konservativen Geldpolitik der Reichsbank und der Inflationspolitik der Reichsregierung
Author(s)
Bibliographic Information
Analyse der Entstehungsbedingungen der reichsgerichtlichen Aufwertungsrechtsprechung : Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der konservativen Geldpolitik der Reichsbank und der Inflationspolitik der Reichsregierung
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 246)
P. Lang, c2001
Available at 2 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Originally presented as the author's thesis: Universität Frankfurt am Main, 2000
Includes bibliographical references
Description and Table of Contents
Description
Gegenstand der Arbeit ist die Analyse der Entstehungsbedingungen der Aufwertungsrechtsprechung. Die Politik der Reichsregierung und der Reichsbank zur Finanzierung des Ersten Weltkrieges, der verlorene Krieg sowie die hohen Reparationen hatten eine bisher nie erlebte Inflation verursacht. Der Verfall der Wahrung hatte neben der Auswirkung auf das Umfeld von Rechtsverhaltnissen vor allem Einfluss auf das tagliche Leben. Der Grundsatz pacta sunt servanda war nicht mehr aufrecht zu erhalten. Als Folge blieb nur die Aufwertung von Geldforderungen ubrig. Die Entwicklung des Aufwertungsgedankens von Geldforderungen in der Rechtsprechung und die damit zusammenhangende Auseinandersetzung zwischen Reichsregierung und Reichsgericht stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Dabei sind die damaligen Geldtheorien ebenso von Interesse wie die Herausbildung der clausula rebus sic stantibus als Rechtfertigung fur die Aufwertung von Geldforderungen. Die Aufwertungsentscheidung vom 28. November 1923, die anschliessende Diskussion innerhalb der Richterschaft, der Standpunkt der Reichsregierung und die wirtschaftlichen Hintergrunde werden ebenso eroertert wie auch die neuere These, die Richter agierten nur als Krisenmanager.
by "Nielsen BookData"