Die Grenzen der Rechtswahl im internationalen Deliktsrecht

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Die Grenzen der Rechtswahl im internationalen Deliktsrecht

Wolf Richard Herkner

(Studien zum vergleichenden und internationalen Recht = Comparative and international law studies, Bd. 79)

P. Lang, c2003

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注記

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Köln, Univ., 2002

Includes bibliographical references (p. 259-285)

内容説明・目次

内容説明

Durch Gesetz vom 21. Mai 1999 wurde das deutsche internationale Deliktsrecht kodifiziert. In dieser Anknupfungsordnung ist der Rechtswahl, Art. 42 EGBGB, der Vorrang eingeraumt. Die Parteien koennen sich uber das Statut ins Benehmen setzen und so Rechtssicherheit schaffen. Von subjektiver Verweisungsfreiheit lasst sich aber nur effektiv Gebrauch machen, wenn ihre Grenzen bekannt sind, denen sich die Schrift deshalb im Hauptteil widmet. Dargestellt werden sach- sowie zeitliche Statthaftigkeit einer Wahlabrede, wirksame Artikulation der Erklarungen und Reichweite eines zustande gekommenen Konsenses. Fur den Fall, dass fremdes Recht kraft Willensubereinkunft berufen ist, wird untersucht, ob dieses seine Ernennung hinzunehmen hat und auf welche Weise exzessives Schadensrecht abgewehrt werden kann. Mit dem geplanten Gemeinschafts-IPR setzt sich das Schlusskapitel auseinander.

「Nielsen BookData」 より

詳細情報

  • NII書誌ID(NCID)
    BA64538564
  • ISBN
    • 3631511388
  • 出版国コード
    gw
  • タイトル言語コード
    ger
  • 本文言語コード
    ger
  • 出版地
    Frankfurt am Main ; New York
  • ページ数/冊数
    285 p.
  • 大きさ
    21 cm
  • 親書誌ID
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