Das Begehen der Straftat gem. §25 Abs. 1 StGB : unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten "eigenhändigen" Delikte
Author(s)
Bibliographic Information
Das Begehen der Straftat gem. §25 Abs. 1 StGB : unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten "eigenhändigen" Delikte
(Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht / herausgegeben von Manfred Maiwald, Bd. 73)
Peter Lang, c2004
Available at 13 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Bochum, 2002
Includes bibliographical references (p. 347-385)
Description and Table of Contents
Description
Die Untersuchung hat die Begehungsformen der unmittelbaren und der mittelbaren Taterschaft zum Gegenstand; und zwar in ihrem Verhaltnis zueinander sowie in ihrem Verhaltnis zu den einzelnen Tatbestanden des Besonderen Teils des StGB. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Figur der mittelbaren Taterschaft als Ausnahme gegenuber dem gesetzgeberischen "Normalfall" der unmittelbaren Taterschaft sowohl eine Funktion normativer Erfolgs- und Handlungszurechnung als auch - insoweit daruber hinausgehend - eine Funktion sprachlicher Klarstellung und semantischer Erweiterung der Handlungsmerkmale zukommt. Letztere findet ihren Ursprung und ihre Grenze am Gebot der Bestimmtheit der Tatbestande. Hiervon ausgehend analysiert der Verfasser die Frage der "nur-eigenhandigen" Begehbarkeit der Gruppe von Tatbestanden, die ublicherweise als "eigenhandige Delikte" bezeichnet werden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die "Eigenhandigkeit" eines Tatbestandes nicht selten erst aus - ggf. auch zufalligen - sprachlichen Wechselwirkungen einzelner Tatbestandsmerkmale und ihrer Beziehung zueinander folgt und in Einzelfallen sogar mitunter, je nach Sachverhaltsgestaltung, differenzierende Loesungen moeglich sind.
by "Nielsen BookData"