Was bedeutet im Artikel 137 Reichsverfassung : "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ?"
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Was bedeutet im Artikel 137 Reichsverfassung : "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ?"
Rosenheimer Anzeiger, 1929
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注記
Thesis--Friedrich-Alexanders-Universität zu Erlangen, 1928
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