Das Wirkungsprivileg des Vergleichsvertrages : dargestellt am Wettbewerbs- und Mitbestimmungsrecht
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Das Wirkungsprivileg des Vergleichsvertrages : dargestellt am Wettbewerbs- und Mitbestimmungsrecht
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe II,
Lang, c1985
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Note
Bibliography: p. 380-410
Description and Table of Contents
Description
Die Bestimmung zwingenden Rechts ist ein eigenstandiges methodenrechtliches Problem mit regelungstechnischem Einschlag, bei dessen Behandlung die Befriedungsfunktion der Rechtsordnung beachtet werden muss. Die Friedensfunktion verwirklicht sich insbesondere durch ein Wirkungsprivileg fur Vergleiche, das sich als Begrenzungsfaktor fur zwingende Rechtswirkungen darstellt. Der in 779 BGB geregelte Vertragstypus ist abweichend von anderen gegenseitigen Vertragen mit einer Geltungspaferenz versehen, da er dem Ausgleich widerstreitender Interessen dient und ein institutionelles Befriedungsmoment enthalt.
Dieser Idee ist der BGH im Ergebnis gefolgt, indem er in drei Entscheidungen Vertrage von der Sanktion wettbewerbsrechtlicher Verbotsvorschriften ( 1 GWB) ausgenommen hat, soweit die Vereinbarung zur Beilegung ernsthafter und objektiver Zweifel an der bestehenden Rechtslage geschlossen war. Die Analyse dieser Entscheidungen belegt ein Wirkungsprivileg von Vergleichsvertragen.
Im Anschluss wird untersucht, inwieweit Vergleichsvertrage geeignet sind, die hinsichtlich des Mitbestimmungsgesetzes 1976 bestehenden Probleme uber den Regelungsgehalt zu losen. Dabei ist festzustellen, dass zwingende Regelungswirkungen im MitbG 1976 relativ schmal ausgebildet sind und fur privatautonome Gestaltungsmassnahmen nur geringe Beschrankungen bestehen. Daneben haben die Betroffenen des MitbG die Moglichkeit, etwaige (objektive und ernsthafte) Zweifelsfragen uber den zwingenden Gehalt - vor allem soweit dieser sich auf das unklare Gesetzestelos stutzt - im Wege einer Vergleichsvereinbarung und damit unter dem besonderen Schutz der Gultigkeitsgarantie dieses Vertragstyps, zu beheben."
by "Nielsen BookData"