Pflichtteilsrecht und englische family provision im Vergleich
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Pflichtteilsrecht und englische family provision im Vergleich
(Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 129)
Mohr Siebeck, c2004
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Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität des Hamburg, 2003
Includes bibliographical references (p. [197]-202) and index
Description and Table of Contents
Description
Inwieweit darf ein Erblasser seine Angehörigen enterben? Marion Trulsen befaßt sich mit einem Teilgebiet des Erbrechts, nämlich mit der wichtigsten Grenze der Testierfreiheit: dem deutschen Pflichtteilsrecht, das sie dem englischen Gegenstück, der family provision, vergleichend gegenüberstellt. Beide Rechtsordnungen wählen dabei einen unterschiedlichen Ansatz: In Deutschland erhalten der Ehegatte, Abkömmlinge sowie die Eltern einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, sobald sie enterbt worden sind. In England hingegen können der Ehegatte, der nichteheliche Lebenspartner, Abkömmlinge und Personen, die bisher Unterhalt vom Erblasser bezogen, bei Gericht einen Antrag auf angemessene Versorgung aus dem Nachlaß stellen, wenn sie im Ausnahmefalle aufgrund des Testamentes oder auch aufgrund gesetzlicher Erbfolge unangemessen versorgt sind. Bei der ausführlich dargestellten Bewertung der unterschiedlichen Rechtsordnungen zeigt sich, daß zwar hinsichtlich einzelner Gesichtspunkte die eine oder andere Regelung überzeugender ist. Ein eindeutiger Vorzug einer Rechtsordnung insgesamt läßt sich jedoch nicht feststellen; vielmehr ist zu beachten, daß beide Länder verschiedene langjährige Traditionen besitzen.
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