Pflichtteilsrecht und englische family provision im Vergleich

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Pflichtteilsrecht und englische family provision im Vergleich

Marion Trulsen

(Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 129)

Mohr Siebeck, c2004

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Note

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität des Hamburg, 2003

Includes bibliographical references (p. [197]-202) and index

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Description

Inwieweit darf ein Erblasser seine Angehörigen enterben? Marion Trulsen befaßt sich mit einem Teilgebiet des Erbrechts, nämlich mit der wichtigsten Grenze der Testierfreiheit: dem deutschen Pflichtteilsrecht, das sie dem englischen Gegenstück, der family provision, vergleichend gegenüberstellt. Beide Rechtsordnungen wählen dabei einen unterschiedlichen Ansatz: In Deutschland erhalten der Ehegatte, Abkömmlinge sowie die Eltern einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, sobald sie enterbt worden sind. In England hingegen können der Ehegatte, der nichteheliche Lebenspartner, Abkömmlinge und Personen, die bisher Unterhalt vom Erblasser bezogen, bei Gericht einen Antrag auf angemessene Versorgung aus dem Nachlaß stellen, wenn sie im Ausnahmefalle aufgrund des Testamentes oder auch aufgrund gesetzlicher Erbfolge unangemessen versorgt sind. Bei der ausführlich dargestellten Bewertung der unterschiedlichen Rechtsordnungen zeigt sich, daß zwar hinsichtlich einzelner Gesichtspunkte die eine oder andere Regelung überzeugender ist. Ein eindeutiger Vorzug einer Rechtsordnung insgesamt läßt sich jedoch nicht feststellen; vielmehr ist zu beachten, daß beide Länder verschiedene langjährige Traditionen besitzen.

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Details
  • NCID
    BA69392047
  • ISBN
    • 3161483901
  • Country Code
    gw
  • Title Language Code
    ger
  • Text Language Code
    ger
  • Place of Publication
    Tübingen
  • Pages/Volumes
    xviii, 205 p.
  • Size
    24 cm
  • Parent Bibliography ID
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