Studien zur Hehlerei als Vermögensdelikt : Untersuchung über das Aufrechterhalten einer rechtswidrigen Besitz- und Vermögenslage

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    • Matthies, Kamila

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Studien zur Hehlerei als Vermögensdelikt : Untersuchung über das Aufrechterhalten einer rechtswidrigen Besitz- und Vermögenslage

Kamila Matthies

(Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder))

Springer, c2004

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注記

Includes bibliographical references

内容説明・目次

内容説明

Die Arbeit befasst sich mit dem Thema des Rechtsguts der Hehlerei. Es wurde vor allem die herrschende Perpetuierungstheorie, die das geschutzte Rechtsgut der Hehlerei in einem Vermoegen betrachtet, auf dem Prufstand gestellt. Es wurde bewiesen, dass die Perpetuierungstheorie im Ergebnis fast ausschliesslich nur das Eigentum an den Sachen schutzt.

目次

  • A. Einfuhrung.- B. Das Verhaltnis des Strafrechts zum Zivilrecht.- I. Allgemein.- II. Das Subsidiaritatsprinzip des Strafrechts.- III. Einheit der Rechtsordnung.- 1. Selbstandigkeit des Strafrechts.- a. Lobe.- b. Bruns.- 2. Abhangigkeit des Strafrechts vom Zivilrecht.- a. Allgemeines.- b. Die Ansicht Dahlems.- c. Die Auffassung Engischs.- d. Andere Vertreter.- 3. Teilweise sekundare Natur des Strafrechts.- 4. Schlussfolgerungen.- IV. Kongruenz zwischen dem Subsidiaritatsprinzip und dem Grundsatz der Akzessorietat des Strafrechts vom Zivilrecht.- C. Das Rechtsgut der Hehlerei nach der herrschenden Perpetuierungstheorie.- I. Rechtsgutsbegriff.- II. Das Rechtsgut der Hehlerei und die historische Entwicklung des Tatbestandes der Hehlerei.- III. Rechtsgut der Hehlerei und das Erfordernis einer rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage durch die h.M..- D. Die zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage.- I. Vorbemerkungen.- II. Rechtswidrige Besitzlage im Verhaltnis zum Tatbestand der Hehlerei.- III. Zivilrechtliche Definition der rechtswidrigen Besitzlage.- 1. Verbotene Eigenmacht als Entstehungsgrund einer rechtswidrigen Besitzlage.- 2. Unerlaubte Handlung I.S.d. 823 I BGB als Grund fur die Entstehung einer rechtswidrigen Besitzlage.- 3. Andere Herausgabeanspruche, die einen Hinweis fur das Vorliegen einer rechtswidrigen Besitzlage geben.- 4. Keine Duldung durch das Zivilrecht bei fehlender Verfugungsmacht des Vortaters uber die Sache.- 5. Ergebnis.- IV. Die rechtswidrige Vermoegenslage im Zivilrecht.- 1. Bereichrungsrechtliche Anspruche ( 812 ff. BGB).- 2. Anspruche aus unerlaubter Handlung ( 823 II, 826 BGB) und der Vermoegensschutz.- V. Einschub: Definition der rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage durch die herrschende Perpetuierungstheorie 29.- VI. Vortat der Hehlerei.- 1. Allgemein.- 2. Taugliche Vortaten.- E. Die Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage beim Betrug a1s Vortat der Hehlerei.- I. Allgemeines.- II. Loesung des Beispielsfalls durch die h.M. im Strafrecht - Perpetuierungstheorie.- III. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage.- 1. Vorliegen einer tauglichen Vortat der Hehlerei.- 2. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage.- a. Verbotene Eigenmacht gemass 858 I BGB.- b. Unerlaubte Handlung i.S.d. 823 I BGB.- c. Herausgabeanspruche des E aus 861 I, 985, 1007 I, II, 812 I BGB.- d. 823 II BGB i.V.m. 263 StGB , 826 BGB und das Vorliegen der rechtswidrigen Besitzlage.- 3. 823 II BGB i.V.m. 263 StGB, 826 BGB und das Vorliegen der rechtswidrigen Vermoegenslage.- 4. Zwischenergebnis.- IV. Ungereimtheiten im Strafrecht als Folge des Vorgehens der h.M..- 1. Widerspruche zur zivilrechtlichen Eigentumsordnung.- 2. Ungereimtheiten innerhalb des Vermoegensschutzes.- a. Abstrakte Gefahrdung eines Gestaltungsrechts als solches durch Erwerb einer aus dem Betrug stammenden Sache?.- aa. Fehlende Tauglichkeit des Anfechtungsrechts zur Beseitigung der rechtswidrigen Besitzlage.- bb. Fehlende Gefahrdung des Anfechtungsrechts als Gestaltungsrecht durch den Erwerb der Sache.- b. Die Gefahrdung des Anfechtungsrechts als Anwartschaftsrecht i.e.S..- c. Der durch das Anfechtungsrecht gesicherte, kunftige Herausgabeanspruch als vermoegenswerte Erwerbschance?.- aa. Ablehnung der Erwerbschancenals Vermoegensbestandsteil.- bb. Befurworter der Einbeziehungder Erwerbschancen in das strafrechtlich geschutzte Vermoegen.- aaa. Die wirtschaftliche Vermoegenslehre.- bbb. Die juristisch-wirtschaftliche Vermoegenslehre.- ccc. Die Rechtsprechung.- ddd. Das Herrschaftsprinzip Hefendehls.- d. Zwischenergebnis.- 3. Ungereimtheiten im Verhaltnis zu 303 StGB.- 4. Ergebnis.- V. Die Rechtslage, wenn die UEbereignung der Sache an den Dritten gemass 929 BGB nach der Erklarung der Anfechtung gemass 123 I BGB erfolgt.- 1. Vortat der Hehlerei.- 2. Rechtswidrige Besitzlage.- 3. Ergebnis.- VI. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage nach der Vortatbegehung.- 1. Vortat der Hehlerei.- 2. Rechtswidrige Besitzlage.- 3. Vorrang der Selbstschutzmoglichkeiten als Ausdruck des Subsidiaritatsgrundsatzes.- F. Das Bestehenbleiben der rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage trotz erklarter Anfechtung - Wirkung der Anfechtung zugunsten des Taters.- I. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage.- 1. Diebstahl als Vortat der Hehlerei.- a. Die zivilrechtliche Natur der Ex tunc-Wirkung.- aa. Deklaratorische Wirkung.- bb. Konstitutive Wirkung der Anfechtung.- b. Einfluss der konstitutiven Wirkung der Anfechtung auf das Bestehen der rechtswidrigen Besitzlage.- c. Exkurs: Die Eingliederung der Ruckwirkung der Anfechtung in dem Deliktsaufbau.- aa. Saxs Meinung.- bb. Esers Ansicht.- cc. Brennenstuhls Auffassung.- II. Ergebnis.- G. Wirkung der Genehmigung auf einen widerrechtlichen Besitz-/Vermoegenszustand.- I. Vorbemerkung.- II. Erste Fallvariante: Genehmigung der Verfugung des Nichtberechtigten.- 1. Vortat der Hehlerei und das Vorliegen einer rechtswidrigen Besitzlage.- a. Sinn und Zweck der Genehmigung im Zivilrecht.- b. Strafrechtliche Bedeutung der Genehmigung fur die Hehlerei.- c. Die Berucksichtigung der Subsidiaritat des Strafrechts.- III. Zweite Fallvariante: "Oenehmigung" der Besitzentziehung vor Weitergabe der Sache an H und das Vorliegen der rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage.- 1. Rechtswidrige Besitz-/Vermoegenslage und die Wirkung der "Genehmigung" im Zivilrecht.- 2. Ergebnis.- H. Ersatzbehlerei am Geld und Wegfall der rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage.- I. Geld als Objekt der Hehlerei - Ersatzhehlerei.- II. Rechtswidrige Besitzlage.- 1. Vortat der Hehlerei und das Vorliegen der rechtswidrigen Besitzlage.- a. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage.- b. Beendigung der rechtswidrigen Besitzlage durch den Tausch des Geldes LS.d. Duldung dieser Besitzlage durch das Zivilrecht.- aa. Der Herausgabeanspruch aus 985 BOB.- aaa. Die Auffassung, die das Geld wie eine Sache behandelt.- bbb. Roxins Wertsummentheorie.- ccc. Zwischenergebnis.- 2. Zwischenergebnis.- III. Das Vorliegen der rechtswidrigen Vermogenslage.- IV. Ergebnis.- I. Fortbesteheo der rechtswidrigeo Besitz-/Vermoegenslage beim Eigentumserwerb gemass 947, 948 und 950 BGB?.- I. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitzlage.- 1. Entstehen der rechtswidrigen Besitzlage durch die verbotene Eigenmacht i.S.d. 858 I BGB und unerlaubte Handlung i.S.d. 823 I BGB und die strafbare Vortat der Hehlerei.- 2. Fortbestehen der rechtswidrigen Besitzlage nach Verbindung, Vermischung und Verarbeitungshandlung?.- 3. Vortater ist Alleineigentumer.- a. Vorliegen der rechtswidrigen Besitzlage.- aa. Herausgabeanspruch aus 985 BGB.- bb. 823 I, 249 1 BGB.- cc. 861, 1007 I BGB.- b. Vorliegen der rechtswidrigen Vermoegenslage nach der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitungshandlung.- aa. selbstandiges Wegnahmerecht bei den Fallen des Rechtsverlustes aus 946. 947 BGB.- bb. 951 I 1 BGB.- 4. Vortater-Miteigentumer.- 5. Perpetuierungstheorie.- II. Ergebnis.- J. Wegfall der rechtswidrigen Besitzlage durch den Ruckerwerb der Sache durch den Eigentumer.- I. Allgeme ine Erwagungen.- II. Loesung der Falle durch die h.M..- III. Zivilrechtliche Untersuchung der rechtswidrigen Besitz-/Vermoegenslage.- 1. Rechtswidrige Besitzlage innerhalb der ersten Fallkonstellation.- 2. Das Vorliegen der rechtsw idrigen Besitzlage in der zweiten Fallkonstellation.- a. Rechte des Eigentumers und des Pfandglaubigers aus 869 i.V.m. 861 985
  • 823 I, 249 BGB.- b. Folge fur die Bestrafung des Eigentumers wegen Hehlerei aus 259 StGB.- K. Sonderfall - Zusendung unbestellter Waren - Unterschlagung als Vortat der Hehlerei - Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besitz- und Vermoegenslage.- I. Vorbemerkung.- II. Die Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besitzlage nach der Einfuhrung des 241a BGB.- 1. Vortat der Hehlerei: Weiterverausserung als Unterschlagung nach der Einfuhrung des 241a BGB?.- a. Vortat der Hehlerei - 246 StGB.- aa. Fremde Sache.- aaa. Die h.M.: Weitergabe der Sache ist noch keine Annahme des Kaufvertrages.- bbb. Ansicht von Loehnig und Berger: Festhalten an den alten Regeln.- ccc. Ansicht Riehms.- 2. Eigene Loesung der Berucksichtigung der zivilrechtlichen Vorgaben im Strafrecht.- a. Einwilligung des Unternehmers in die Weiterverausserung der Ware.- b. Fehlen der Rechtsgutsverletzung.- aa. Die Behandlung der fehlenden Rechtsgutsverletzung im Strafrecht - Loesungsvorschlage.- aaa. Herrschende Lehre.- bbb. Die Auffassung von Sax.- ccc. Die Ansicht Schmidhausers.- c. Ergebnis.- L. Schlussfolgerungen.- I. Der Schutz der Hehlerei erstreckt sich nach der Perpetuierungstheorie nur auf die Herausgabeanspruche des Eigentumers.- 1. Fehlender Schutz der vermoegensrechtlichen Anspruche des Geschadigten aus 823 II BGB i.V.m. 263 StGB, 826 BGB beim Betrug als Vortat.- 2. Fehlender Schutz des Geschadigten bei der Ersatzhehlerei am Geld.- 3. Eigentumserwerb des Vortaters durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung und das Fehlen des Schutzes der daraus folgenden Rechte 137.- 4. Uneinheitlicher Schutz des Eigentums.- II. Andere Rechtsgutstheorien.- 1. Hehlerei als Restitutionsvereitelung - 259 StGB als ein Rechtspflegedelikt.- 2. Schutz der allgemeinen Sicherheitsinteressen.- 3. Ausnutzungstheorie.- 4. Hehlerei als Eigentumsdelikt.- III. Neuorientierung bezuglich des Rechtsguts der Hehlerei.- Stichwortverzeichnis.

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詳細情報

  • NII書誌ID(NCID)
    BA69554965
  • ISBN
    • 3540218653
  • 出版国コード
    gw
  • タイトル言語コード
    ger
  • 本文言語コード
    ger
  • 出版地
    Berlin
  • ページ数/冊数
    xvi, 161 p.
  • 大きさ
    24 cm
  • 親書誌ID
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