Die Verjährung im Öffentlichen Recht
著者
書誌事項
Die Verjährung im Öffentlichen Recht
(Jus publicum : Beiträge zum Öffentlichen Recht, Bd. 111)
Mohr Siebeck, c2004
大学図書館所蔵 全14件
  青森
  岩手
  宮城
  秋田
  山形
  福島
  茨城
  栃木
  群馬
  埼玉
  千葉
  東京
  神奈川
  新潟
  富山
  石川
  福井
  山梨
  長野
  岐阜
  静岡
  愛知
  三重
  滋賀
  京都
  大阪
  兵庫
  奈良
  和歌山
  鳥取
  島根
  岡山
  広島
  山口
  徳島
  香川
  愛媛
  高知
  福岡
  佐賀
  長崎
  熊本
  大分
  宮崎
  鹿児島
  沖縄
  韓国
  中国
  タイ
  イギリス
  ドイツ
  スイス
  フランス
  ベルギー
  オランダ
  スウェーデン
  ノルウェー
  アメリカ
注記
Originally presented as the author's Habilitationsschrift--Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2002/03
Bibliography: p. [743]-783
Includes index
内容説明・目次
内容説明
Im Unterschied zum Privatrecht fehlen im Verwaltungsrecht bis heute detaillierte Regelungen zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen. Annette Guckelberger erstellt erstmals eine grundlegende Studie zu diesem Thema. Ausgehend von der historischen Entwicklung und vereinzelten öffentlich-rechtlichen Verjährungsnormen untersucht sie, ob die bislang vorgenommene Übertragung der zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften auf verwaltungsrechtliche Sachverhalte zutreffend ist oder nicht die Besonderheiten des Öffentlichen Rechts eine eigenständige Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts bedingen. Die bislang fast einhellig angenommene Beschränkung der Verjährung im Verwaltungsrecht auf vermögensrechtliche Ansprüche ist nicht zwingend. Auch ist zu fragen, ob nicht die Schließung von Gesetzeslücken im Verwaltungsrecht durch die analoge Heranziehung anderer Rechtsnormen den verfassungsrechtlichen Vorgaben widerspricht. Für die Juristische Methodenlehre von besonderem Interesse ist die These, daß lückenhafte Gesetze vorrangig durch Normen desjenigen Rechtsgebiets zu schließen sind, dem sie angehören. Überdies wird die Verjährung im Öffentlichen Recht aus europarechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive betrachtet.
「Nielsen BookData」 より