Die Verjährung im Öffentlichen Recht

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Die Verjährung im Öffentlichen Recht

Annette Guckelberger

(Jus publicum : Beiträge zum Öffentlichen Recht, Bd. 111)

Mohr Siebeck, c2004

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Note

Originally presented as the author's Habilitationsschrift--Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2002/03

Bibliography: p. [743]-783

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Description and Table of Contents

Description

Im Unterschied zum Privatrecht fehlen im Verwaltungsrecht bis heute detaillierte Regelungen zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen. Annette Guckelberger erstellt erstmals eine grundlegende Studie zu diesem Thema. Ausgehend von der historischen Entwicklung und vereinzelten öffentlich-rechtlichen Verjährungsnormen untersucht sie, ob die bislang vorgenommene Übertragung der zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften auf verwaltungsrechtliche Sachverhalte zutreffend ist oder nicht die Besonderheiten des Öffentlichen Rechts eine eigenständige Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts bedingen. Die bislang fast einhellig angenommene Beschränkung der Verjährung im Verwaltungsrecht auf vermögensrechtliche Ansprüche ist nicht zwingend. Auch ist zu fragen, ob nicht die Schließung von Gesetzeslücken im Verwaltungsrecht durch die analoge Heranziehung anderer Rechtsnormen den verfassungsrechtlichen Vorgaben widerspricht. Für die Juristische Methodenlehre von besonderem Interesse ist die These, daß lückenhafte Gesetze vorrangig durch Normen desjenigen Rechtsgebiets zu schließen sind, dem sie angehören. Überdies wird die Verjährung im Öffentlichen Recht aus europarechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive betrachtet.

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Details
  • NCID
    BA69768594
  • ISBN
    • 316148374X
  • Country Code
    gw
  • Title Language Code
    ger
  • Text Language Code
    ger
  • Place of Publication
    Tübingen
  • Pages/Volumes
    xiv, 818 p.
  • Size
    24 cm
  • Parent Bibliography ID
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