Hat der Käufer eines Grundstücks nach der Besitzübertragung aber vor der Auflassung und Zahlung des nicht creditierten Kaufpreises gegen einen früheren Pächter, welcher Sachen auf dem Grundstück zurückgelassen hat, irgendwelche Rechtsbehelfe?
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Hat der Käufer eines Grundstücks nach der Besitzübertragung aber vor der Auflassung und Zahlung des nicht creditierten Kaufpreises gegen einen früheren Pächter, welcher Sachen auf dem Grundstück zurückgelassen hat, irgendwelche Rechtsbehelfe?
Buchdr. Gebr. Heidemann, 1907
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Thesis (J.D.)--Universität Rostock i.M
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