Verhältnis des § 685 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs : "Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen" zu dem bisherigen gemeinrechtlichen Rechtszustande ; Verhältnis des § 687 Bürgerlichen Gesetzbuchs zu dem bisherigen gemeinrechtlichen Rechtszustande
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Verhältnis des § 685 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs : "Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen" zu dem bisherigen gemeinrechtlichen Rechtszustande ; Verhältnis des § 687 Bürgerlichen Gesetzbuchs zu dem bisherigen gemeinrechtlichen Rechtszustande
Univ.-Buchdr. von C. Georgi, 1898
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注記
Thesis--Friedrich-Alexanders-Universität zu Erlangen, 1898
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