Kenntnis, grobe Fahrlässigkeit und Verjährung
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Kenntnis, grobe Fahrlässigkeit und Verjährung
(Europäische Hochschulschriften = Publications universitaires européennes = European university studies, Reihe 2 . Rechtswissenschaft ; Bd. 4019)
Peter Lang, c2004
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Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Regensburg, 2003/2004
Includes bibliographical references (p. 213-248)
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Description
Die regelmassige Verjahrung beginnt seit der Reform des Verjahrungsrechts mit Kenntnis bzw. bereits mit grob fahrlassiger Unkenntnis des Glaubigers vom Schuldner und den den Anspruch begrundenden Umstanden. Weder die Kenntnis an sich noch die grob fahrlassige Unkenntnis stellen aber dogmatisch klare und daher in der Praxis handhabbare Rechtsbegriffe dar. Angesichts des Zwecks der Verjahrung, namlich Rechtssicherheit herbeizufuhren, erscheint daher eine Klarung gerade dieser subjektiven Tatbestandsmerkmale des neuen Verjahrungsrechts besonders wichtig.
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