Kann es nach dem Strafgesetzbuche des Deutschen Reiches eine strafbare Anstiftung oder Hülfeleistung zu Handlungen geben, welche von Personen unter zwölf Jahren begangen werden?
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Kann es nach dem Strafgesetzbuche des Deutschen Reiches eine strafbare Anstiftung oder Hülfeleistung zu Handlungen geben, welche von Personen unter zwölf Jahren begangen werden?
Buch- und Kunstdruckerei R. Kühne, [1899?]
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Thesis (J.D.)--Friedrich-Alexander-Universität zu Erlangen, 1899
Bibliography: p. 55-56
