Das interamerikanische System zum Schutz der Menschenrechte

Author(s)

    • Kokott, Juliane

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Das interamerikanische System zum Schutz der Menschenrechte

Juliane Kokott

(Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 92)

Springer, c1986

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Note

Includes English summary with title: The Inter-American system for the protection of human rights

Bibliography: p. [161]-166

Description and Table of Contents

Description

Die Menschenrechte in den amerikanischen Staaten riickten in den siebziger Jahren verstarkt in das BewuBtsein der Offentlichkeit. Zum einen trat im Jahre 1978 die Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK) in Kraft, auf deren Grundlage 1979 ein Interamerikanischer Gerichtshof ftir Men- schenrechte errichtet wurde. Zum anderen machte Prasident Carter die Men- schenrechte zum wesentlichen Bestandteil der amerikanischen AuBenpolitik, indem die Gewahrung finanzieller Mittel im wirtschaftlichen und strategi- schen Bereich gesetzlich an eine Verbesserung der Lage der Menschenrechte gekntipft wurde. Die Menschenrechtspolitik Carters wurde teilweise kriti- siert. Andererseits ist die Austibung politischen Drucks durch andere Staaten und durch die Offentlichkeit eines der wenigen verbleibenden Mittel zur Durchsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, wenn die beschul- digten Staaten den Empfehlungen internationaler Sicherungsorgane nicht auf Grund eines allgemeinen Konsenses tiber den Schutz der Menschenrechte nachkommen. Die weitgehende Politisierung unterscheidet das interamerikanische vom europaischen System zum Schutz der Menschenrechte. Der institutionelle und der normative Rahmen der Sicherungsverfahren ist zwar in den amerika- nischen Staaten und in Europa sehr ahnlich. Aber die Entscheidungen und die Praxis der Schutzorgane sowie die Setzung von Schwerpunkten bei ihrer Arbeit weisen erhebliche Unterschiede auf. DaB das Verfahren der Interame- rikanischen Menschenrechtskommission (IAKMR) in minderem MaBe juri- stisch formalisiert ist, muB nicht unter jedem Gesichtspunkt nachteilig sein. Auf weIche Art und Weise sich die Menschenrechte am besten durchsetzen lassen, kann nicht losgelost von den soziopolitischen Randbedingungen beur- teilt werden.

Table of Contents

Einfuhrung.- Geschichtlicher Hintergrund und institutioneller Rahmen des Menschenrechtsschutzes in den amerikanischen Staaten.- I. Die fruhe panamerikanische Bewegung und die Konferenz in Washington von 1889/90.- 1. Simon Bolivar und die lateinamerikanische Komponente der panamerikanischen Bewegung.- 2. Aussenminister Blaine und der nordamerikanische Panamerikanismus.- II. Die Zeit bis 1948.- 1. Von der ersten bis zur neunten interamerikanischen Konferenz.- 2. Bezuge zu den Menschenrechten.- 1. Kapitel: Ein System auf der Grundlage der Charta der Organisation Amerikanischer Staaten.- I. Das Entstehen eines Schutzsystems auf der Grundlage der Charta.- A. Die Organisation Amerikanischer Staaten und die Menschenrechte unter der Charta von 1948.- 1. Die Charta und die Erklarung uber die Rechte und Pflichten des Menschen.- 2. Ansatze zur Schaffung von Schutzorganen.- 3. Die Einsetzung der Kommission.- a) Das funfte Aussenministertreffen.- b) Die Ausarbeitung des Statuts.- c) Der Charakter der Kommission auf der Grundlage ihres Statuts.- aa) Die Formulierung des Statuts.- bb) Die Anwendung des Statuts durch die Kommission.- cc) Die Anderung des Statuts.- B. Die Organisation Amerikanischer Staaten und die Menschenrechte unter der geanderten Charta (Protokoll von Buenos Aires, 1967).- II. Die Stellung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission als Organ der Charta.- A. Ein para-vertragliches Organ.- 1. Flexibilitat.- 2. Wirksamkeit des Schutzes.- B. Die Beziehung zur Organisation Amerikanischer Staaten.- C. Ausschluss einer Regierung aus dem interamerikanischen System.- 2. Kapitel: Die Struktur der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.- I. Die Unabhangigkeit der Mitglieder.- A. Die Ernennung der Mitglieder.- B. Die Zahl der Mitglieder.- C. Inkompatibilitaten.- D. Regierungsbeamte und Mitglieder des Ausschusses der Vereinten Nationen in der Kommission.- E. Die Zusammensetzung der Kommission.- F. Vorrechte und Immunitaten.- II. Die Prasidentschaft.- A. Rechtliche Stellung des Prasidenten.- B. Die Funktionen des Prasidenten.- 1. Wahrend der Sitzungszeit der Kommission.- 2. Zwischen den Sitzungen der Kommission.- III. Das Sekretariat der Kommission.- A. Aufgaben.- B. Personelle Besetzung.- IV. Sitz und Tagungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.- 3. Kapitel: Die Funktionen und das Verfahren der Kommission.- I. Die Forderung der Menschenrechte.- A. Pralegislative Funktionen.- 1. Vorarbeiten zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention.- 2. Weitere pralegislative Tatigkeit der Kommission.- B. Studien, Offentlichkeitsarbeit und Ausbildung im Bereich der Menschenrechte.- C. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.- II. Quasi-judikative Funktionen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission bei der Behandlung von Individualbeschwerden.- A. Besonderheiten des Beschwerdeverfahrens vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.- 1. Die Beschwerdebefugnis.- 2. Die Individual- und die Staatenbeschwerde.- B. Die Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.- 1. Allgemeines zur Zulassigkeit von Individualbeschwerden vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.- 2. Zustandigkeit.- 3. Verfahren.- a) Die Erschopfung der innerstaatlichen Rechtsmittelverfahren.- aa) Allgemein.- bb) Ausnahmen zur local remedies rule.- cc) Die zu erschopfenden Rechtsmittelverfahren.- dd) Allgemeine Falle von Menschenrechtsverletzungen, Menschenrechtsverletzungen auf Grund administrativer Praktiken und legislativer Massnahmen.- ee) Die Beweislast.- b) Keine Anhangigkeit in einem anderen Verfahren und nicht im wesentlichen die gleiche Beschwerde.- c) Frist.- d) Form der Beschwerde.- e) Fakultative Elemente der Beschwerde.- 4. Die weitere Behandlung der Beschwerde.- a) Staaten, die der Amerikanischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, und die ubrigen Staaten der OAS.- b) Ein quasi-kontradiktorisches Verfahren.- c) Die Vermutung des Art. 42 VerfO.- d) Der freundschaftliche Ausgleich.- 5. Die Moglichkeit einstweiliger Massnahmen durch die IAKMR.- 6. Die Endentscheidung.- a) Konventionsstaaten und die ubrigen Mitgliedstaaten der OAS.- b) Die Endentscheidung im interamerikanischen und im europaischen System zum Schutz der Menschenrechte.- c) Effektivitat.- aa) Rechtsnatur der Endentscheidung.- bb) Die Moglichkeit politischer Sanktionen.- cc) Verfahren und Effektivitat.- dd) Publizitat.- III. Vorortuntersuchungen und Landerberichte.- A. Allgemein.- 1. Vorortuntersuchungen als Mittel der Sachverhaltsfeststellung.- 2. Vorortuntersuchungen der Interamerikanischen und der Europaischen Menschenrechtskommission.- B. Die rechtliche Grundlage fur die Vorortuntersuchungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.- C. Das Erfordernis staatlicher Zustimmung (Art. 48 Abs. 1 (d) AMRK, 18 (g), 19 (a) Statut).- D. Die Durchfuhrung von Vorortuntersuchungen.- 1. Die Entscheidung, eine Untersuchung durchzufuhren.- a) Initiative der Kommission.- b) Initiative des betreffenden Staates.- c) Initiative anderer Staaten.- 2. Vorbereitung der Untersuchung.- a) Festlegung eines zeitlichen Rahmens.- b) Gegenstand der Untersuchung.- c) Bildung einer Sonderkommission.- 3. Vor Ort.- a) Tatigkeit.- b) Empfehlungen.- E. Die Landerberichte.- 1. Struktur.- 2. Annahme.- 3. Publizitat.- IV. Die Amerikanische Menschenrechtskonvention und die Kommission.- 4. Kapitel: Der Interamerikanische Gerichtshof fiir Menschenrechte und seine bisherige Praxis.- I. Die Organisation des Gerichtshofes.- A. Die Richterschaft.- B. Die innere Organisation.- II. Die duale Gerichtsbarkeit des Interamerikanischen Gerichtshofs fur Menschenrechte.- A. Die streitige Gerichtsbarkeit.- 1. Parteifahigkeit und Antragsbefugnis.- 2. Weitere Fragen im Rahmen der Zulassigkeit - der Gallardo-Fall.- a) Die Entscheidung des Gerichtshofs.- aa) Verfahren vor der Kommission.- bb) Erschopfung der innerstaatlichen Rechtsmittelverfahren.- b) Problematik der Einordnung der Rechtssache Gallardo als "Fall" (Art. 61 in Verbindung mit Art. 48 AMRK).- 3. Verfahrensfragen.- 4. Einstweilige Anordnungen.- 5. Die Durchsetzung der Urteile.- B. Die Gutachten.- 1. Umfang der Zustandigkeit zur Gutachtenerstattung - das Gutachten uber "Andere Vertrage" im Sinne des Art. 64 AMRK.- a) Rechtsvergleichend.- b) "Andere Vertrage" im Sinne des Art. 64 AMRK.- aa) Die verschiedenen Auslegungsmoglichkeiten.- bb) Das Merkmal "in den amerikanischen Staaten".- cc) Die besonderen Umstande des Einzelfalles und der Universalismus der Menschenrechte.- c) Der fakultative Charakter der Zustandigkeit fur Gutachten.- 2. Das Gutachten uber die Wirkung von Vorbehalten auf das Inkrafttreten der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (Art. 75 AMRK in Verbindung mit Art. 19, 20 WVK).- a) Art. 19 (b) und 20 Abs. 1 WVK.- b) Der besondere Charakter humanitarer Vertrage.- 3. Das Gutachten uber Interpretation und Reichweite eines Vorbehalts zu Art. 4 Abs. 4 AMRK.- a) Verfahren.- b) Das Problem "verdeckter Streitfalle".- c) Die materielle Rechtslage.- aa) Auslegung und Bedeutung von Art. 4 AMRK.- bb) Vorbehalte zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention.- cc) Die Reichweite des Vorbehalts Guatemalas zu Art. 4 Abs. 4 AMRK.- 4. Das Gutachten uber eine geplante Anderung der Vorschriften uber die Staatsangehorigkeit in der Verfassung Costa Ricas.- a) "Innerstaatliche Gesetze" im Sinne von Art. 64 Abs. 2 AMRK.- b) Das Recht auf eine Staatsangehorigkeit (Art. 20 AMRK).- c) Das Diskriminierungsverbot (Art. 1 Abs. 1,17 Abs. 4, 24 AMRK).- aa) Die Ungleichbehandluiig von Zentralamerikanern, Iberoamerikanern und den ubrigen Auslandern.- bb) Die Ungleichbehandlung auslandischer Ehefrauen und auslandischer Ehemanner von costaricanischen Staatsangehorigen.- 5. Das Gutachten uber Zwangsverbande fur Journalisten.- a) Zulassigkeit - Zum Verhaltnis von Gerichtshof und Kommission.- b) Zwangsverbande fiir Journalisten und Art. 13 AMRK.- Abschliessende Bemerkungen.- Summary: The Inter-American System for the Protection of Human Rights.

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