Die Auswirkungen der Grundrechte/Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England
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Die Auswirkungen der Grundrechte/Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England
(Studien zum Arbeitsrecht und zur Arbeitsrechtsvergleichung, Bd. 11)
P. Lang, c2004
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Grundrechte/Menschenrechte im Arbeitsrecht in Deutschland und England
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Frankfurt (Main), 2004
Appendix in English
Bibliography: p. 239-249
内容説明・目次
内容説明
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in Deutschland waren es praktische Falle des Arbeitsrechts, die den Anlass zu einer Diskussion der Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht gaben. Vor allem die UEberlegenheit des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die fehlende umfassende Kodifikation des Arbeitsrechts fuhrten dazu, dass die Rechtsprechung wesentliche Bereiche des deutschen Arbeitsrechts durch die Grundrechte ausgestaltet hat. In England fehlt diese Tradition an Arbeitnehmergrundrechten, da erst durch den Human Rights Act 1998 die gesetzliche Grundlage fur eine innerstaatliche Anwendung von Menschenrechten geschaffen wurde. Das Gesetz nimmt auf die Europaische Menschenrechtskonvention Bezug, so dass die Strassburger Rechtsprechung Anhaltspunkte dafur gibt, wie die Rechte der Konvention innerstaatlich Anwendung auf das englische Arbeitsrecht finden koennen. Unter Berucksichtigung der fur das Arbeitsrecht relevanten Rechte, dem Persoenlichkeitsrecht, der Gleichbehandlung, der Meinungsfreiheit und der Koalitionsfreiheit, wird der Frage nachgegangen, inwieweit trotz der Unterschiede in der verfassungsrechtlichen Konzeption und der Umsetzung von Menschenrechten Gemeinsamkeiten bei den Auswirkungen dieser Rechte fur das Arbeitsrecht bestehen.
「Nielsen BookData」 より