Handbuch betriebliche Altersversorgung
Author(s)
Bibliographic Information
Handbuch betriebliche Altersversorgung
Gabler, 2005
2., aktualisierte und erw. Aufl
Available at 2 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Includs bibliographical references and ihdex
Description and Table of Contents
Description
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erlebt derzeit eine Renaissance. Das neue Anrecht auf Entgeltumwandlung hat die bAY aus einer Marktnische in das Rampenlicht heraus- treten lassen. Bin erstmaliger Entgeltumwandlungsanspruch fur den Aufbau einer (be- trieblichen) Altersvorsorge fUr viele Millionen Arbeitnehmer und eine erstmalige Be- triebsrentenpfiicht auf Abruf fur fast zwei Millionen Arbeitgeber machen die Dimension dieser Veranderung deutlich. Die Platzlichkeit des Umbruchs zum 1. Januar 2002lieB kaum Gelegenheit, sich auf die Neuerungen einzustellen. Das Alterseinkunftegesetz hat zum 1. Januar 2005 die Regeln nochmals und besonders nachhaltig verandert. Betroffen sind aber nicht nur Arbeitge- ber und Arbeitnehmer, sondern auch die Produktanbieter und Vermittler, von denen ebenso wie von Steuerberatern oder Verbanden der Mittelstandler Hilfe in dieser Um- brauchphase erwartet. Doch eine derartige Hilfe ist deutlich schwieriger geworden. Denn die dazu notwendigen Kenntnisse beschranken sich nunmehr nicht mehr wie fru- her auf die "bloBe" Versicherungsvertraglichkeit. Vielmehr werden nun zusatzlich gute Kenntnisse des Arbeits-, Steuer-, Sozial-und Tarifrechts benatigt. In der Praxis mangelt es noch an diesem Wissen - und manchmal sogar am Wissen urn die Notwendigkeit zu- satzlicher Kenntnisse. Dies gilt nicht nur fur die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitneh- mer, sondern auch fur deren Berater -insbesondere fur die Vermittler.
by "Nielsen BookData"