Vis attractiva concursus und die Europäische Insolvenzverordnung
著者
書誌事項
Vis attractiva concursus und die Europäische Insolvenzverordnung
(Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 163)
Mohr Siebeck, c2006
- タイトル別名
-
Vis attractiva concursus und die EuInsVO
大学図書館所蔵 全7件
  青森
  岩手
  宮城
  秋田
  山形
  福島
  茨城
  栃木
  群馬
  埼玉
  千葉
  東京
  神奈川
  新潟
  富山
  石川
  福井
  山梨
  長野
  岐阜
  静岡
  愛知
  三重
  滋賀
  京都
  大阪
  兵庫
  奈良
  和歌山
  鳥取
  島根
  岡山
  広島
  山口
  徳島
  香川
  愛媛
  高知
  福岡
  佐賀
  長崎
  熊本
  大分
  宮崎
  鹿児島
  沖縄
  韓国
  中国
  タイ
  イギリス
  ドイツ
  スイス
  フランス
  ベルギー
  オランダ
  スウェーデン
  ノルウェー
  アメリカ
注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Hamburg, 2006
Bibliography: p. [403]-423
Includes index
内容説明・目次
内容説明
Wegen der zunehmenden Anzahl grenzuberschreitender Insolvenzen gewinnt die seit langem umstrittene Frage nach der internationalen Zustandigkeit fur Einzelverfahren, die regelmassig im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren auftreten, an wissenschaftlicher, aber auch praktischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Zu diesen insolvenzbezogenen Einzelverfahren gehoeren z.B. Insolvenzanfechtungsklagen, Feststellungsklagen zur Insolvenztabelle oder Haftungsklagen gegen Geschaftsleiter oder Gesellschafter insolventer Gesellschaften. Die Europaische Insolvenzverordnung regelt die internationale Zustandigkeit fur diese Verfahren nicht ausdrucklich und beschrankt sich auf Vorschriften zur Anerkennung und Vollstreckung solcher Entscheidungen, "die unmittelbar aufgrund des Insolvenzverfahrens ergehen und in engem Zusammenhang damit stehen". Charlotte Willemer begrundet, warum sich die internationale Zustandigkeit zur Eroeffnung des Insolvenzverfahrens auch ohne ausdruckliche Regelung auf bestimmte, spezifisch insolvenzrechtliche Einzelverfahren erstreckt ( vis attractiva concursus). Sie untersucht anschliessend, welche Einzelverfahren von dieser Attraktivzustandigkeit erfasst werden. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der aktuell sehr umstrittenen Qualifikation von Verfahren im Grenzbereich zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Es zeigt sich, dass die Gerichte im Insolvenzstaat unter anderem fur insolvenzrechtliche Anfechtungs- und Feststellungsklagen international ausschliesslich zustandig sind. Nicht von der vis attractiva concursus erfasst sind dagegen gesellschaftsrechtliche Haftungsklagen, auch wenn sie vielfach durch die Insolvenz ausgeloest werden.
「Nielsen BookData」 より