Einleitung zum Lehns-Proceß : darinnen von dem ordentlichen Lehn-Richter und denen annoch heut zu Tage an vielen Orten in Teutschland gebräuchlichen paribus curiae, ingleichen von demjenigen, was so woll der Kläger, als auch der Beklagte den gantzen Proceß hindurch in acht zu nehmen hat, gehandelt, und solches, nicht nur aus dem Logobardischen allein, sondern auch aus denen alten Teutschen und heute zu Tage üblichen gemeinen und verschiedenen Special-Lehn-Rechten und Gebräuchen hergeleitet wird : zum Anhang is beygefüget Der Richtsteig über das sächsische Land- und Lehn-Recht, nebst nöthigen Registern

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Einleitung zum Lehns-Proceß : darinnen von dem ordentlichen Lehn-Richter und denen annoch heut zu Tage an vielen Orten in Teutschland gebräuchlichen paribus curiae, ingleichen von demjenigen, was so woll der Kläger, als auch der Beklagte den gantzen Proceß hindurch in acht zu nehmen hat, gehandelt, und solches, nicht nur aus dem Logobardischen allein, sondern auch aus denen alten Teutschen und heute zu Tage üblichen gemeinen und verschiedenen Special-Lehn-Rechten und Gebräuchen hergeleitet wird : zum Anhang is beygefüget Der Richtsteig über das sächsische Land- und Lehn-Recht, nebst nöthigen Registern

Jacob Friderich Ludovici

In Verlegung des Wäysen-Hauses, 1721

3. Aufl

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