Das Berliner Sühneverfahren : Die letzte Phase der Entnazifizierung
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Das Berliner Sühneverfahren : Die letzte Phase der Entnazifizierung
(Rechtshistorische Reihe, Bd. 327)
P. Lang, c2006
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Kiel, Univ., 2005
Bibliography: p. 207-213
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Description
Das Berliner Suhneverfahren ist die Fortsetzung der Entnazifizierung in West-Berlin vor allem gegen ehemalige prominente Nationalsozialisten bis ins Jahr 1979. Am 20. Dezember 1955 - vor nun mehr 50 Jahren - entschloss sich das Berliner Abgeordnetenhaus, die Entnazifizierung in Form der Berliner Suhneverfahren gegen die so genannten Hauptschuldigen des Nationalsozialismus fortzusetzen. Das Berliner Suhneverfahren wurde so zu einem objektbezogenen Verfahren, in dem den Hauptschuldigen des Nationalsozialismus beziehungsweise ihren Erben zumindest das wahrend der Zeit des Nationalsozialismus rechtswidrig erlangte Vermoegen entzogen wurde. Bis ins Jahr 1979 wurden durch die einzig verbliebene, zentrale Entnazifizierungsstelle - die Spruchkammer Berlin - uber 1.000 Suhneverfahren durchgefuhrt und als Suhnemassnahmen Geldstrafen in Gesamthoehe von uber 1,5 Millionen D-Mark verhangt.
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