Die zivilrechtliche Haftung des Strafverteidigers : zugleich eine Darstellung seines Pflichtenprogramms

Author(s)

    • Schlecht, Kerstin

Bibliographic Information

Die zivilrechtliche Haftung des Strafverteidigers : zugleich eine Darstellung seines Pflichtenprogramms

Kerstin Schlecht

(Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Bd. 99)

Mohr Siebeck, c2006

Available at  / 4 libraries

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Note

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Eberhard-Karls-Universität, Tübingen, 2005/2006

Includes bibliographical references (p. [255]-263) and index

Description and Table of Contents

Description

Unterlaufen einem zivilrechtlich tätigen Rechtsanwalt Fehler, wird er oftmals in Regress genommen. Im strafrechtlichen Bereich hingegen werden Schadensersatzansprüche seitens des Mandanten selten realisiert. Kerstin Schlecht untersucht, ob auch ein Strafverteidiger im Falle fehlerhaften Verhaltens ersatzpflichtig sein kann. Dazu arbeitet sie zunächst einen Katalog der den Strafverteidiger treffenden Pflichten heraus. Die Autorin kommt hier zu dem Ergebnis, dass der Strafverteidiger im Gegensatz zum zivilrechtlich tätigen Anwalt nicht an Weisungen seines Mandanten gebunden ist, abgesehen hiervon aber das für den zivilrechtlich tätigen Anwalt entwickelte Pflichtenprogramm im Grundsatz auf den Verteidiger übertragbar ist, wenn auch die zwischen ihnen bestehenden Unterschiede und die Besonderheiten des Strafverfahrens im Einzelnen zu Modifikationen führen. Außerdem geht sie auf mehrere Sonderprobleme der Verteidigerhaftung ein, wobei insbesondere die Frage der Verteidigerpflichten im Bereich strategischer Erwägungen sowie im Grenzbereich eigener Strafbarkeit besondere Beachtung erfahren. Ein weiterer Schwerpunkt des Buches liegt auf Schadens- und Kausalitätsfragen. Hier zeigt sich, dass grundsätzlich in einer strafrechtlichen Sanktion unabhängig von der Schuld des Mandanten ein Schaden gesehen werden kann und dass Probleme des hypothetischen Prozessverlaufs der Schadensermittlung nicht entgegenstehen. Weiter wird dargelegt, dass kein Bedürfnis für eine Umkehr der sich nach allgemeinen Regeln ergebenden Beweislast des Mandanten für einen ihm günstigeren hypothetischen Verfahrensverlauf besteht.

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Details

  • NCID
    BA79830242
  • ISBN
    • 3161491084
  • Country Code
    gw
  • Title Language Code
    ger
  • Text Language Code
    ger
  • Place of Publication
    Tübingen
  • Pages/Volumes
    xi, 270 p.
  • Size
    24 cm
  • Parent Bibliography ID
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