Dispositives Kollisionsrecht im prozessualen Kontext
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Dispositives Kollisionsrecht im prozessualen Kontext
(Studien zum vergleichenden und internationalen Recht = Comparative and international law studies, Bd. 115)
Peter Lang, c2005
- : pbk
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注記
"Zugl.: Heidelberg, Univ., Diss., 2004"--T.p.verso
Bibliography: p. 201-213
内容説明・目次
内容説明
In vielen IPR-Fallen ist die Anwendung auslandischen Rechts aufwandig, unsicher, zeit- und kostenintensiv. Weder in den europaischen Rechtsakten, noch in den Rechtssystemen Europas wurde der Grundsatz eines fur die Parteien immer zwingenden Kollisionsrechts verankert. Die Prozessparteien sollten die Kollisionsnorm umgehen koennen, wenn der Richter nach einer Interessenabwagung im Einzelfall die Disponibilitat der umstrittenen Rechte feststellt. Durch eine prozessuale Vereinbarung in Form eines ubereinstimmenden Sachvortrags koennen die Prozessparteien den Auslandsbezug im Sachverhalt ausblenden und somit die Anwendung des auslandischen Rechts verhindern. Ermachtigungsnorm dafur ist in Frankreich Art. 12 NCPC und in Deutschland das Gestandnis in Verbindung mit den Verfahrensmaximen.
「Nielsen BookData」 より