Das Kopftuch der muslimischen Lehramtsanwärterin als Eignungsmangel im Beamtenrecht
著者
書誌事項
Das Kopftuch der muslimischen Lehramtsanwärterin als Eignungsmangel im Beamtenrecht
(Schriften zum Staatskirchenrecht / herausgegeben von Axel Frhr. von Campenhausen und Christoph Link, Bd. 18)
P. Lang, c2004
大学図書館所蔵 全1件
  青森
  岩手
  宮城
  秋田
  山形
  福島
  茨城
  栃木
  群馬
  埼玉
  千葉
  東京
  神奈川
  新潟
  富山
  石川
  福井
  山梨
  長野
  岐阜
  静岡
  愛知
  三重
  滋賀
  京都
  大阪
  兵庫
  奈良
  和歌山
  鳥取
  島根
  岡山
  広島
  山口
  徳島
  香川
  愛媛
  高知
  福岡
  佐賀
  長崎
  熊本
  大分
  宮崎
  鹿児島
  沖縄
  韓国
  中国
  タイ
  イギリス
  ドイツ
  スイス
  フランス
  ベルギー
  オランダ
  スウェーデン
  ノルウェー
  アメリカ
注記
Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2003
内容説明・目次
内容説明
Seit einigen Jahren steht die Verschleierung von muslimischen Lehrerinnen an staatlichen Schulen in der oeffentlichen Diskussion. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob es einer Lehramtsanwarterin gestattet ist, sich wahrend ihrer Anwesenheit in der staatlichen Schule zu verschleiern. Hierbei wird hauptsachlich auf die Verschleierung mit einem Kopftuch eingegangen. Dem Kopftuch koennen verschiedene Bedeutungen zukommen: Es kann als politisches Symbol fur den islamischen Fundamentalismus, als religioeses Symbol fur den Islam oder auch aus traditionellen Grunden und ohne symbolische Bedeutung getragen werden. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass die Verschleierung mit einem Kopftuch, das aus religioesen oder aus traditionellen Grunden getragen wird, zulassig ist, wenn die Lehrperson keine Werbung fur ihren Glauben betreibt. Das als Zeichen fur den Fundamentalismus getragene Kopftuch sowie die starkeren Formen der Verschleierung, die das Gesicht und/oder den ganzen Koerper bedecken, sind hingegen zu verbieten.
「Nielsen BookData」 より