In welcher Weise empfiehlt es sich, die Grenzen des strafrichterlichen Ermessens im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln (Ermessensfreiheit oder gesetzliche Bindung des Richters bei der Verhängung der Strafe und sonstiger Unrechtsfolgen) ?
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In welcher Weise empfiehlt es sich, die Grenzen des strafrichterlichen Ermessens im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln (Ermessensfreiheit oder gesetzliche Bindung des Richters bei der Verhängung der Strafe und sonstiger Unrechtsfolgen) ?
(Verhandlungen des einundvierzigsten Deutschen Juristentages, Berlin 1955 / herausgegeben von der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, Bd. 2 . Sitzungsberichte ; Teil D,
J. C. B.Mohr (Paul Siebeck), 1956
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