Urkundsvorlagepflichten im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der ZPO-Reform unter besonderer Berücksichtigung der Neufassung des § 142 ZPO
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Urkundsvorlagepflichten im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der ZPO-Reform unter besonderer Berücksichtigung der Neufassung des § 142 ZPO
(Schriften zum Verfahrensrecht / herausgegeben von Peter Gottwald und Ulrich Haas, Bd. 17)
P. Lang, c2007
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Urkundsvorlagepflichten im Zivilprozess nach der Reform
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Konstanz, 2006
Bibliography: p. 215-228
内容説明・目次
内容説明
Die Zivilprozessrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat die materielle Prozessleitung des Gerichts und die zugehoerigen Regelungen zur Urkundsvorlage reformiert. Der Gesetzgeber hat sich dabei zwar nicht entschliessen koennen, eine seit langem geforderte und im Ausland durchaus verbreitete allgemeine Aufklarungs- und Mitwirkungspflicht der Parteien einzufuhren. Mit der Neufassung sind jedoch nicht unerhebliche Obliegenheiten fur den Beweisgegner und Mitwirkungspflichten Dritter sowie - in ihrer Reichweite bislang unterschatzte - Moeglichkeiten richterlicher Prozessleitung eingefuhrt worden. Die Arbeit geht den sich daraus ergebenden dogmatischen Fragen nach. Sie untersucht zudem, wie sich die Neuregelungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren auswirken, das der Gesetzgeber bei seinem Reformvorhaben offenbar ubersehen hat.
「Nielsen BookData」 より