Bedeutung und Reichweite des Eigentumsschutzes in der Europäischen Menschenrechtskonvention : eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949 und der deutschen Restitutionsgesetzgebung nach der Wiedervereinigung
Author(s)
Bibliographic Information
Bedeutung und Reichweite des Eigentumsschutzes in der Europäischen Menschenrechtskonvention : eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949 und der deutschen Restitutionsgesetzgebung nach der Wiedervereinigung
(Schriften zum Staats- und Völkerrecht / herausgegeben von Dieter Blumenwitz, Bd. 130)
Peter Lang, c2007
Available at 2 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Bayerischen Julius-Maximilians-Universität, Würzburg, 2007
Includes bibliographical references (p. 411-430)
Description and Table of Contents
Description
Bietet die Europaische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen effektiven Schutz des Eigentums? Vor dem Hintergrund dieser Frage untersucht die Studie exemplarisch am Beispiel der Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone und der deutschen Restitutionsgesetzgebung nach der Wiedervereinigung die Rechtsprechung des EGMR sowie der fruheren Kommission zu Inhalt, Reichweite und Bedeutung der Eigentumsgarantie. Dabei wird die Spruchpraxis der Konventionsorgane vor allem im Hinblick auf Bestand und Nachweis des konventionsrechtlich geschutzten Eigentums einer kritischen Wurdigung unterzogen und der Versuch unternommen, hieraus uber diesen Einzelfall hinaus geltende Vorgaben abzuleiten. So kommt der Problematik der sogenannten "existing posessions" nicht nur in Fallen, die die neuen Vertragsstaaten aus Ost- und Mitteleuropa betreffen, eine zentrale Rolle zu, sondern auch in all den Fallen, denen ahnlich sachlich, historisch und politisch komplexe Sachverhalte wie der Bewaltigung der eigentumsrechtlichen Folgen der Kriegs- und Nachkriegszeit zugrunde liegen.
by "Nielsen BookData"