Ist die Preussische Staatsregierung befugt, Schiffahrts-Abgaben auf Flüssen zu erheben, wenn das Fahrwasser derselben künstlich verbessert worden ist? : Zur Auslegung des Artikels 54 Absatz 4 der Verfassung des Deutschen Reichs. Eine Entgegnung auf die Schrift "Schiffahrtsabgaben" von Max Peters
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Ist die Preussische Staatsregierung befugt, Schiffahrts-Abgaben auf Flüssen zu erheben, wenn das Fahrwasser derselben künstlich verbessert worden ist? : Zur Auslegung des Artikels 54 Absatz 4 der Verfassung des Deutschen Reichs. Eine Entgegnung auf die Schrift "Schiffahrtsabgaben" von Max Peters
(Verbands-Schriften / Deutsch-Oesterreichisch-Ungarischer Verband für Binnenschiffahrt, n.F. 38)
Troschel, 1908
- 1. T
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注記
1. Teil. Die Rechtslage
