Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff : Forsthoff, Grundgesetz und Grundversorgung
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Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff : Forsthoff, Grundgesetz und Grundversorgung
(Res publica : öffentliches und internationales Recht / herausgegeben von Udo Fink, Dieter Dörr und Rolf Schwartmann, Bd. 7)
Peter Lang, c2008
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 2007
Bibliography: p. 181-203
内容説明・目次
内容説明
Der EG-Vertrag nimmt Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter bestimmten Voraussetzungen von seinen Wettbewerbsvorschriften aus. Diesem gemeinschaftsrechtlichen Begriff entspricht auf mitgliedstaatlicher Ebene der Begriff der Daseinsvorsorge, den Ernst Forsthoff in seinen Schriften Die Verwaltung als Leistungstrager (1938) und Rechtsfragen der leistenden Verwaltung (1959) entwickelt hat. Forsthoff geht dabei von einem autoritaren Staats- und Verwaltungsverstandnis aus, das mit den Vorgaben des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist. Gleichwohl besteht aber auch weiterhin ein Bedarf an gemeinwohlorientierten Dienstleistungen, den es begrifflich zu fassen gilt. Ausgehend von der Menschenwurde als zentraler Verfassungsnorm formuliert der Autor deswegen ein neues Verstandnis des Begriffs Daseinsvorsorge. Die Ergebnisse werden schliesslich am Beispiel der Grundversorgung durch den oeffentlichen Rundfunk als Funktion der Daseinsvorsorge veranschaulicht.
「Nielsen BookData」 より