Die normativen Grenzen der Wahrheitserforschung im Strafverfahren : Ideen zu einer Kritik der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege
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Die normativen Grenzen der Wahrheitserforschung im Strafverfahren : Ideen zu einer Kritik der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege
De Gruyter Recht, 2008
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注記
Includes bibliographical references (p. [339]-363) and index
内容説明・目次
内容説明
Die normativen Grenzen der Wahrheitserforschung im Strafverfahren stellen die wohl komplexeste und umstrittenste Thematik des Strafverfahrensrechts dar, die nach wie vor von ungebrochener Aktualitat und hoher Praxisrelevanz ist. Sie begegnet dem Staatsanwalt und Ermittlungsrichter als Frage nach dem nicht mehr zulassigen Bereich hoheitlicher Zwangsmassnahmen und deren Folgen; dem erkennenden Richter als Diskrepanz von faktischer und legitimer Erkenntnis; dem Strafverteidiger als Chance des Ausschlusses von Mitteln des Tatnachweises und als Risiko des Verlusts entlastender Beweise; dem Gesetzgeber als taktische Frage nach dem Mass der Festlegung auf verbindliche Standards der Wahrheitserforschung; der Verfassungsgerichtsbarkeit als noch legitimer Entscheidungsspielraum der Rechtsprechung und Gesetzgebung; und dem rechtsphilosophisch Interessierten als Frage nach der Bedeutung "verbotenen Wissens" fur das Urteilen.
Mit einem radikal grundlagenorientierten Ansatz pladiert der Verfasser fur eine - bislang vernachlassigte - Auseinandersetzung mit den erkenntnistheoretischen Implikationen der Beweisverbotsproblematik und gelangt zu uberraschenden Einsichten: in die erkenntnistheoretische Unmoeglichkeit einer Ausblendung verbotenen Wissens; in die komplexitatserzeugende Wirkung juristischer Theoriebildungen; in die normative Distanz zwischen Beweis und zu Beweisendem; in die strukturellen Unzulanglichkeiten einer Abwagungslehre; in den Begrundungsmangel hypothetischer Ersatzerwagungen; in das Legitimationsdefizit nicht gesetzlich geregelter Beweisverbote; in die Notwendigkeit einer funktionalen Trennung von anordendem und erkennendem Gericht etc. An dieser Auseinandersetzung wird die Beweisverbotsdiskussion nicht vorbeikommen.
「Nielsen BookData」 より