Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO : Kommentar
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Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO : Kommentar
(De Gruyter Kommentar)
De Gruyter Recht, c2008
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Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen des deutschen internationalen Zivilprozessrechts finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die fur die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der 110 (cautio iudicatum solvi), 293 (Nachweis und Feststellung auslandischen Rechts), 328 (Anerkennung auslandischer Zivilurteile), 722 f. (Vollstreckbarerklarung auslandischer Zivilurteile), 1061 (Anerkennung und Vollstreckbarerklarung auslandischer Schiedsspruche) und 1067 ff. (Justizielle Zusammenarbeit in der EU) sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshangigkeit (Anh. zu 261) sind in der Kommentierung in der 3. Auflage des Grosskommentars zur ZPO von Wieczorek/Schutze zusammengefasst. Fur die hier vorgelegte Sonderausgabe wurde die Kommentierung aktualisiert und neu kommentiert.
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