Inzestverbot und Gesetzgebung : die Konstruktion eines Verbrechens (300-1100)
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Inzestverbot und Gesetzgebung : die Konstruktion eines Verbrechens (300-1100)
(Millennium-Studien : zu Kultur und Geschichte des ersten Jahrtausends n. Chr. = Millennium studies : in the culture and history of the first millennium C.E. / herausgegeben von Wolfram Brandes ... [et al.], Bd. 20)
W. de Gruyter, c2008
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Note
Originally presented as the author's Habilitationsschrift--Eberhard Karls Universität Tübingen, 2007
Includes bibliographical references (p. [499]-566) and index
Description and Table of Contents
Description
Das Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Koenige, Bischoefe und Papste erliessen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen haufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum moeglich, Ehen zu schliessen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge um die Gultigkeit von Eheschliessungen beschaftigte insbesondere den Adel, da mit der Illegitimitat der Kinder der soziale Status auf das Spiel gesetzt wurde.
UEber dieses einzigartige Phanomen wird in der historischen, ethnologischen und soziologischen Forschung eine intensive Diskussion gefuhrt. Dieses Buch zeichnet die radikale Ausdehnung der Ehehindernisse erstmals epochenubergreifend und transkulturell nach. Es wird die These aufgestellt, dass die Entstehungsbedingungen dieser "Obsession" im Funktionswandel von Gesetzgebung und in den Reaktionen von Koenigen, Kaisern und Bischoefen auf den Verlust antiker Staatlichkeit zu suchen sind. Die ausgedehnten Inzestverbote sollten die Etablierung uberregionaler Heiratsmarkte herbeifuhren und dadurch der Integration von Grossreichen dienen.
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