Die Überwindung der Inkohärenz des Internationalen Privatrechts der Bank- und Versicherungsverträge
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Die Überwindung der Inkohärenz des Internationalen Privatrechts der Bank- und Versicherungsverträge
(Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 211)
Mohr Siebeck, c2008
- : pbk
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Die Überwindung der Inkohärenz
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Rheinische Friedrich Wilhelms-Universität Bonn, 2007
Bibliography: p. [355]-396
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Description
Das Internationale Privatrecht der Bank- und Versicherungsverträge ist gegenwärtig in verschiedenen Rechtstexten enthalten. Das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von 1980 erfasst neben den Bankverträgen nur einen Teil der Versicherungsverträge. Die verbleibende Lücke wird zum einem durch das Internationale Privatrecht der Versicherungsrichtlinien und zum anderen durch Kollisionsnormen rein nationalen Ursprungs geschlossen. Da die Rechtstexte bei der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung verschiedene Konzepte verfolgen, zeichnet sich das geltende Internationale Privatrecht der Bank- und Versicherungsverträge durch einen Mangel an Kohärenz aus. Kolja Stehl stellt sich die Aufgabe, diese Inkohärenz zu überwinden. Den Ausgangspunkt bildet dabei die These, dass de lege ferenda Bank- und Versicherungsverträge im Internationalen Privatrecht einer gemeinsamen Regelung unterworfen werden sollten. Diese These wird von der Vorstellung getragen, dass auf die kollisionsrechtliche Behandlung der Vertragsbeziehungen, die Banken und Versicherer zu ihren Kunden unterhalten, vergleichbare Gestaltungsfaktoren einwirken. In beiden Fällen gilt es, das Ziel, grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen zu ermöglichen, mit dem Schutzbedürfnis bestimmter Kunden in Einklang zu bringen. Der Autor schlägt vor, im Zuge der Umwandlung des Übereinkommens von Rom in ein Gemeinschaftsinstrument und anläßlich seiner Aktualisierung das Internationale Privatrecht der Bank- und Versicherungsverträge neu zu gestalten und zusammenzuführen.
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