Parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union : die Parlamente Deutschlands und Polens im europäischen Verfassungsverbund
著者
書誌事項
Parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union : die Parlamente Deutschlands und Polens im europäischen Verfassungsverbund
(Jus internationale et Europaeum / herausgegeben von Thilo Marauhn und Christian Walter, 26)
Mohr Siebeck, c2008
大学図書館所蔵 全2件
  青森
  岩手
  宮城
  秋田
  山形
  福島
  茨城
  栃木
  群馬
  埼玉
  千葉
  東京
  神奈川
  新潟
  富山
  石川
  福井
  山梨
  長野
  岐阜
  静岡
  愛知
  三重
  滋賀
  京都
  大阪
  兵庫
  奈良
  和歌山
  鳥取
  島根
  岡山
  広島
  山口
  徳島
  香川
  愛媛
  高知
  福岡
  佐賀
  長崎
  熊本
  大分
  宮崎
  鹿児島
  沖縄
  韓国
  中国
  タイ
  イギリス
  ドイツ
  スイス
  フランス
  ベルギー
  オランダ
  スウェーデン
  ノルウェー
  アメリカ
注記
Includes bibliographical references and index
内容説明・目次
内容説明
Seit der Debatte um den Vertrag von Maastricht ist die Rolle der mitgliedstaatlichen Parlamente ein ständig wiederkehrender Topos in der Diskussion um die Verbesserung der demokratischen Legitimation der Europäischen Integration. Nach dem bekannten Diktum des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil sind sie es "zuvörderst", die den Fortgang des Integrationsprozesses zu legitimieren haben. Der Vertrag von Lissabon räumt den nationalen Parlamenten erstmals unmittelbare Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene ein. Florian Baach geht der Frage nach, wie groß der Legitimationsbeitrag der mitgliedstaatlichen Parlamente tatsächlich ausfällt. Er untersucht die Mitwirkung des deutschen und des polnischen Parlaments in Angelegenheiten der Europäischen Union, mit dem Schwerpunkt auf dem Deutschen Bundestag und dem Sejm der Republik Polen. Auf der Grundlage der Konzeption des Europäischen Verfassungsverbundes, bestehend aus den europäischen Verträgen und mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht, entwickelt er zunächst Maßstäbe für das vom europäischen Demokratieprinzip jeweils geforderte Legitimationsniveau. Bei der anschließenden Untersuchung der parlamentarischen Mitwirkung bei der Primärrechtsetzung zeigt sich, daß die Parlamente zwar bei der Inkraftsetzung ( ex post) primärrechtlicher Änderungsverträge eine starke Stellung innehaben, ihr legitimatorisches Potenzial aber bei der Ausarbeitung der Verträge ( ex ante) trotz Konventsmethode bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Im Rahmen der Vertragsausführung bleibt das Legitimationspotenzial von Bundestag und Sejm ebenfalls vielfach ungenutzt.
「Nielsen BookData」 より