Fair Use : ein Systemvergleich der Schrankengeneralklausel des US-amerikanischen Copyright Act mit dem Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechtsgesetzes
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Fair Use : ein Systemvergleich der Schrankengeneralklausel des US-amerikanischen Copyright Act mit dem Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechtsgesetzes
(Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht / herausgegeben von Peter Heermann ... [et al.], 18)
Mohr Siebeck, c2008
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Note
Includes bibliographical references and index
Description and Table of Contents
Description
Zum Ausgleich des Interessenkonfliktes zwischen Urheberrechtsinhaber und Werknutzer haben sich im internationalen Vergleich zwei grundlegend unterschiedliche Regelungstechniken entwickelt. Das eine Modell - dessen prominentester und wirtschaftlich bedeutendster Vertreter die Vereinigten Staaten von Amerika sind, versucht den Interessenausgleich dadurch zu erreichen, dass einem umfassend gewährten Urheberrecht eine ebenso offene Schrankengeneralklausel gegenübergestellt wird. Der zweite, traditionell in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen vorzufindende und auch in das deutsche Urheberrechtsgesetz übernommene Typus sieht dagegen einen abschließenden Katalog von Einzelausnahmen vor. Achim Förster widmet sich den Rechtssetzungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung urheberrechtlicher Schranken und stellt hierzu die Fair Use -Doktrin des US-amerikanischen Copyright Act (17 U.S.C. § 107) dem Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechtsgesetzes (§§ 44a ff. UrhG) gegenüber. Er vergleicht Herkunft, Funktion und konkrete Handhabung der Schrankensysteme und untersucht deren Verwurzelung im Verfassungsrecht und in der Urheberrechtstheorie. Aus inter- und supranationaler Sicht stellt er die Frage, welche konkreten Vorgaben sich aus dem Völker- und Europarecht für die Ausgestaltung der nationalen Urheberrechtsschranken ableiten lassen. Der Autor wendet die so gewonnenen Erkenntnisse auf die aktuelle Diskussion zur Flexibilisierung des Schrankenkataloges an und bewertet die rechtspolitischen Optionen des deutschen Gesetzgebers.
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