Martin Wolff (1872-1953) : Ordnung und Klarheit als Rechts- und Lebensprinzip
Author(s)
Bibliographic Information
Martin Wolff (1872-1953) : Ordnung und Klarheit als Rechts- und Lebensprinzip
(Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, 60)
Mohr Siebeck, c2009
Available at 4 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Includes bibliographical references (p. [333]-347) and indexes
Description and Table of Contents
Description
Thomas Hansen untersucht das Leben und Werk des Juristen Martin Wolff. In Form einer biographischen Darstellung befasst er sich zunächst mit den Anfängen Wolffs in Berlin und seinen wissenschaftlichen Arbeiten bis 1914, seiner Lehrtätigkeit an den Universitäten in Marburg und Bonn bis 1921 sowie mit seiner Rückkehr nach Berlin in der Zeit bis 1933. Der Autor richtet sein Hauptaugenmerk auf Wolffs erzwungenen Abschied aus Deutschland nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten und auf seinen Neuanfang in England, unter besonderer Berücksichtigung des Lehrbuchs des Bürgerlichen Rechts sowie seines Lebensabends in Oxford bis 1953. Anschließend geht der Autor der Frage nach, ob Wolff in den Methodenstreit des frühen 20. Jahrhunderts eingeordnet werden kann. Die Begriffe Begriffsjurisprudenz, Freirechtslehre und Interessenjurisprudenz dienen dabei als Leitlinien. Im Abgleich zu Zeitgenossen Wolffs, wie etwa Philipp Heck, Justus Wilhelm Hedemann oder Friedrich Endemann wird anhand der Untersuchung des wohl bekanntesten Lehrbuchs von Wolff zum Sachenrecht ersichtlich, dass er als pragmatischer und lebensnaher Dogmatiker bezeichnet werden kann. Darüber hinaus widmet sich der Autor insbesondere anhand von Betrachtungen zum Familienrecht und unter Vergleich der Lehren Heinrich Lehnmanns der These, dass Wolff Vertreter einer bürgerlichen, liberalen Gesellschaft war. Die Untersuchung zeigt, dass die Grundwerte des liberalen Staates, Freiheit und Gleichheit aller, Wolffs Zustimmung fanden und er einem - wenn auch teilweise eingeschränkten - liberalen Privatrechtsleitbild folgte.
by "Nielsen BookData"