Das Anerkennungsprinzip im internationalen Privatrecht : Perspektiven eines europäischen Anerkennungskollisionsrechts für Statusfragen
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Das Anerkennungsprinzip im internationalen Privatrecht : Perspektiven eines europäischen Anerkennungskollisionsrechts für Statusfragen
(Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 218)
Mohr Siebeck, c2009
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Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Bucerius Law School, Hamburg, 2007
Includes bibliographical references (p. [343]-394) and index
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Description
Grundlagen und Grenzen einer Anerkennung von personen- und familienrechtlichen Statusverhältnissen sind ein zentrales Thema der aktuellen Kollisionsrechtsdiskussion. Vor dem Hintergrund des Konflikts zwischen "Stabilität" und "Mobilität" ist der Konsens über die Sachrichtigkeit kollisionsrechtlicher Antworten brüchig geworden. Katja Funken untersucht zunächst, ob das Gemeinschaftsrecht und dort insbesondere die Freizügigkeitsrechte eine "Verkehrsfähigkeit" von Statusverhältnissen im Sinne einer Anerkennungspflicht ausländischer Statusverhältnisse (Name, Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Abstammung, Adoption) bedingen. Auf der Basis der Analyse der einschlägigen Judikatur des EuGH deckt sie Verbindungslinien zwischen Gemeinschaftsrecht und Kollisionsrecht auf und verarbeitet diese. Den zweiten Themenschwerpunkt bilden Überlegungen zur Standortbestimmung der Anerkennung im Rahmen der internationalprivatrechtlichen Methodik, insbesondere hinsichtlich des Verweisungsrechts und der Berücksichtigung statutsfremden Rechts auf Sachnormebene. Hier zeigt die Autorin, was die Anerkennung eines ausländischen Status kollisionsrechtlich zu leisten im Stande ist und was nicht. Zugleich beleuchtet sie die Rolle und Funktion von Statusverhältnissen in den nationalen Rechtsordnungen. Den Abschluss der Untersuchung bilden rechtspolitische Überlegungen zur Ausgestaltung einer Anerkennungsregel auf Ebene der EU. Insgesamt zeigt sich, dass der Gedanke der gegenseitigen Anerkennung die Technik der kollisionsrechtlichen Verweisung im Europäischen Rechtsraum keineswegs ablösen, aber sinnvoll ergänzen kann.
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