Zur cautio damni infecti : Die Rückkehr eines römisch-rechtlichen Rechtsinstituts in das moderne Zivilrecht

著者

    • Salmen-Everinghoff, Christoph

書誌事項

Zur cautio damni infecti : Die Rückkehr eines römisch-rechtlichen Rechtsinstituts in das moderne Zivilrecht

Christoph Salmen-Everinghoff

(Rechtshistorische Reihe, Bd. 392)

P. Lang, c2009

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注記

Originally presented as the author's thesis (doctoral) -- Universität Bielefeld, 2007

Includes bibliographical references (p. 143-159) and index

内容説明・目次

内容説明

In der zivilgerichtlichen Praxis treten des oefteren nachfolgende Fallgestaltungen auf: Grundstuckseigentumer befurchten durch Bauarbeiten auf Nachbargrundstucken, insbesondere durch Ausschachtungsarbeiten an der Grundstucksgrenze, Schaden zu erleiden und versuchen, die Arbeiten zu verhindern. Oder sie behaupten, bereits einen Schaden erlitten zu haben und klagen auf Schadensersatz. Im letzteren Fall erweist sich, wenn die Schadensursache nicht als Einsturz im Sinne des 836 BGB zu qualifizieren ist, der noetige Verschuldensnachweis oft als unuberwindliche Hurde. Auf 1004 BGB gestutzte Unterlassungsbegehren sind hingegen haufiger erfolgreich. Solche Verfahren enden oft mit einem Vergleich, in dem sich der Bauherr, um einer drohenden Stilllegungsverfugung zu entgehen, zur Sicherheitsleistung fur alle durch das Bauvorhaben verursachten Schaden verpflichtet. Derart interessengerechte Ergebnisse folgen heute, anders als im roemischen und gemeinen Recht, nicht schon aus dem objektiven Recht. Damit ist die Frage der Arbeit aufgeworfen: Warum kennt das BGB nicht die cautio damni infecti?

「Nielsen BookData」 より

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詳細情報

  • NII書誌ID(NCID)
    BB0087007X
  • ISBN
    • 9783631587294
  • LCCN
    2009287854
  • 出版国コード
    gw
  • タイトル言語コード
    ger
  • 本文言語コード
    ger
  • 出版地
    Frankfurt am Main
  • ページ数/冊数
    159 p.
  • 大きさ
    22 cm
  • 親書誌ID
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