Die Befugnis des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Einsetzung von ad hoc-Strafgerichtshöfen : zur Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien sowie zum nachfolgenden Wandel in Praxis und Rechtsauffassung
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Die Befugnis des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Einsetzung von ad hoc-Strafgerichtshöfen : zur Rechtmäßigkeit der Einsetzung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien sowie zum nachfolgenden Wandel in Praxis und Rechtsauffassung
(Schriften zum Staats- und Völkerrecht / herausgegeben von Dieter Blumenwitz, Bd. 136)
P. Lang, c2009
- : hbk
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注記
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Freie Universität, Berlin, 2008
Includes bibliographical references (p. 447-480)
内容説明・目次
内容説明
Die Arbeit pruft die Rechtmassigkeit der Einsetzung des Jugoslawientribunals durch den UN-Sicherheitsrat und die Existenz einer Sicherheitsratskompetenz zur Errichtung weiterer ad hoc-Strafgerichte. Durch Auslegung des Kapitels VII UNO-Charta kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Sicherheitsrat seine Kompetenzen bei der Einsetzung des Jugoslawientribunals 1993 uberschritt, dies aber zwischenzeitlich durch allgemeine Akzeptanz des Einzelfalles durch die Staaten geheilt wurde. Anhand der nachfolgenden Sicherheitsrats- und Staatenpraxis (vom Ruandatribunal uber den Internationalen Strafgerichtshof und gemischte Gerichte bis zum Hariri-Tribunal) und des sich darin manifestierenden Wandels der Rechtsauffassungen wird nachgewiesen, dass der Sicherheitsrat heute zur Einsetzung subsidiarer ad hoc-Strafgerichte befugt ware.
「Nielsen BookData」 より