Europäisches Verfassungsrechtsdenken
Author(s)
Bibliographic Information
Europäisches Verfassungsrechtsdenken
Mohr Siebeck, c2010
Available at 7 libraries
  Aomori
  Iwate
  Miyagi
  Akita
  Yamagata
  Fukushima
  Ibaraki
  Tochigi
  Gunma
  Saitama
  Chiba
  Tokyo
  Kanagawa
  Niigata
  Toyama
  Ishikawa
  Fukui
  Yamanashi
  Nagano
  Gifu
  Shizuoka
  Aichi
  Mie
  Shiga
  Kyoto
  Osaka
  Hyogo
  Nara
  Wakayama
  Tottori
  Shimane
  Okayama
  Hiroshima
  Yamaguchi
  Tokushima
  Kagawa
  Ehime
  Kochi
  Fukuoka
  Saga
  Nagasaki
  Kumamoto
  Oita
  Miyazaki
  Kagoshima
  Okinawa
  Korea
  China
  Thailand
  United Kingdom
  Germany
  Switzerland
  France
  Belgium
  Netherlands
  Sweden
  Norway
  United States of America
Note
Bibliography: p. [139]-151
Includes index
Description and Table of Contents
Description
Claudio Franzius stellt die Frage, wie das europäische Verfassungsrecht auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon gedacht werden kann. Dabei lenkt er den Blick auf grundlegende Begriffe, wie Verfassung, Demokratie und Legitimität, die einem bestimmten historischen Kontext entstammen und dazu verwendet werden, das staatliche Gemeinwesen "in Ordnung" zu bringen. So gesehen ist Verfassungsrecht staatsbezogenes Recht und das Recht des europäischen Verfassungsstaates eine zivilisatorische Errungenschaft der Moderne. Da die Europäische Union aber kein Staat ist und nach dem Willen der Unionsbürger auch nicht werden soll, stellt der Autor die Frage, ob die herkömmlichen staatstheoretischen Grundbegriffe überhaupt angemessen sind. Claudio Franzius betont, dass solche Begriffe nicht verabschiedet werden können, sondern vielmehr auf ein nicht-staatliches Gemeinwesen bezogen werden müssen. Leitgedanke ist dabei die Erosion einer Gegenüberstellung von Staat und Nicht-Staat oder von Verfassung und Nicht-Verfassung. Soll die Verfassung bewahrt werden, so der Autor, muss sie europäisch gedacht werden, als ein Gemeinwesen, das nicht im Sinne eines "entweder-oder" konstruiert ist, sondern nationale und supranationale Elemente in wechselseitiger Komplementarität transnational verfasst. Dadurch kann es keine europäische Verfassung jenseits der nationalen Verfassung geben wie es umgekehrt keine nationale Verfassung gibt, die gegenüber dem Europarecht in eine Abwehrposition gebracht werden könnte.
by "Nielsen BookData"