Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933 - 1945 : regionale Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus
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Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933 - 1945 : regionale Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus
(Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, 58)
Mohr Siebeck, c2008
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Note
Originally presented as the author's thesis (doctoral) -- Europa-Universität Viadrina, 2007/2008
Description and Table of Contents
Description
Fabian Scheffczyk untersucht die Geschichte des Provinzialverbandes der preußischen Provinz Brandenburg in den Jahren von 1933 bis 1945 unter besonderer Berücksichtigung der Funktion der regionalen Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus. Der Autor arbeitet die neuen Verwaltungszwecke heraus, die die Nationalsozialisten dem existierenden System der Verwaltung vorgaben, und richtet dabei sein Augenmerk auf die Konzeption der Leistungsverwaltung und "Daseinsvorsorge" im Sinne von Ernst Forsthoff. Ebenso untersucht er, wie sich der Provinzialverband Brandenburg in die Rolle der "Verwaltung als Leistungsträger" einfügte und wie die neuen Verwaltungszwecke mit den Mitteln der Leistungs- und Lenkungsverwaltung in die Verwaltungswirklichkeit umgesetzt wurden. Er geht auch den Fragen nach, in welcher Form der Provinzialverband bei der Erfüllung seiner Aufgaben mit den übergeordneten Behörden, staatlichen Sonderbehörden und Parteiinstanzen interagierte und ob er noch als Selbstverwaltungskörperschaft anzusehen war oder ob der Provinzialverwaltung lediglich ein gewisses Maß an dezentralisierter Entscheidungsautonomie erhalten blieb. Der Autor arbeitet heraus, dass die Aufgaben der Provinzialverbände größtenteils keine Mittel der Unterdrückung und des Terrors waren. Vielmehr dienten sie der Sicherstellung der Kontrolle über einen Teil der sozialen Bedürfnisbefriedigung der Bevölkerung und verkörperten somit Elemente des totalitären Staates. Eine funktionierende und kooperative Leistungs- und Lenkungsverwaltung war deshalb konstitutives und stabilisierendes Element des nationalsozialistischen Herrschaftssystems.
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