Family Group Conferencing--mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht? : eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und des neuseeländischen Jugendstrafrechts
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Family Group Conferencing--mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht? : eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und des neuseeländischen Jugendstrafrechts
Lang, c2010
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注記
Originally presented as the author's thesis (dissertation)--Universität Hamburg, 2009
Includes bibliographical references (p. [441]-459)
内容説明・目次
内容説明
Das im Zentrum des neuseelandischen Jugendstrafrechts stehende Forum der "Family Group Conference" - das auf Grundlage der Maori-Kultur entwickelt wurde - ist seit 1989 durch den neuseelandischen "Children, Young Persons, And Their Families Act" im dortigen Jugendstrafrecht verankert und jeder jugendstrafrechtlichen Entscheidung vorgeschaltet. Das Family Group Conferencing gilt mittlerweile vielerorts als vielversprechendes, neuartiges System ausserhalb des Gerichtssaals mit der Moeglichkeit, foermliche Verfahren zu vermeiden. Aufgrund dessen ist es bereits von vielen anderen Landern adaptiert worden. Aber ist es auch auf das deutsche Recht ubertragbar? Fur die Frage, ob eine solche Adaption auch fur Deutschland sinnvoll und moeglich ware, werden zunachst die historischen, kulturellen und sozialen Hintergrunde beider Vergleichslander untersucht und verglichen. Alsdann werden die theoretischen Grundlagen des neuseelandischen Jugendstrafrechtssystems dargestellt. In einem weiteren Schritt werden zehn Experten-Interviews ausgewertet, um die Sicht neuseelandischer Praktiker bezuglich des von Theoretikern hochgelobten Verfahrens zu ergrunden. Nach einer Darstellung des deutschen Jugendstrafrechtssystems und eines Vergleichs mit seinem neuseelandischen Pendant wird in einem abschliessenden Resumee festgestellt, dass die Einfuhrung eines der Family Group Conference vergleichbaren Forums in das deutsche Jugendstrafrecht zu befurworten ware.
「Nielsen BookData」 より